Hallo,
ich kann von derartigen Massnahmen nur abraten. Was soll eine pauschale Erklärung bewirken - und zwar vor allem vor Gericht - ? Dass z.B. an einem bestimmten Tag ab 16.00 Uhr Lärm war ? Da unterschreiben dann alle und im Prozess wird nachgewiesen, dass der Mieter B um diese Zeit in Urlaub war und der Mieter F bei der Arbeit. Nur der Mieter C kann diese Behauptung bestätigen, während vor Gericht die Mieter A, D, E meinen, dass es laut war. Ich kenne aus der Praxis keinen einzigen Fall, der für den Vermieter nicht spätestens vor Gericht in „die Hose ging“.
Die Mieter müssen die Beschwerden vortragen und der Vermieter muss diese Beschwerden getrennt zu den Vorgängen vorlegen.
Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.
Grüsse Günter
wie müsste den ein „Unterschrift-Aktions-Brief“ aussehen, den
ein Vermieter (2-Fam.Haus) gegen seinen Mieter u.a. wg.
Ruhebelästigung, Bedrohung, Nötigung und dergleichen aufsetzt
und den angrenzende Nachbarn unterschreiben sollen/wollen.
Er müsste auch evtl. vor Gericht Bestand haben…
Solche Aktion kann ins Auge des Urhebers gehen und bringt
vorhersehbar nicht den gewünschten Erfolg. Konkretes und
belegbares Fehlverhalten eines Vertragspartners, daraufhin
eine Abmahnung und bei Fruchtlosigkeit die Kündigung, notfalls
auf dem Rechtsweg - das alles ist durch Unterschriften
irgendwelcher Leute nicht zu ersetzen.
Steht ein Vermieter dem Problem mit einem Mieter hilflos
gegenüber, sollte er sich beim örtlichen Haus- und
Grundeigentümerverein beraten lassen oder einen in Mietsachen
versierten Rechtsanwalt aufsuchen, aber nicht von Nachbarn
abstimmen lassen, ob sie den Mieter mögen.
Gruß
Wolfgang