Bei dem neuen BGH-Urteil handelt es sich um Hunde- und Katzenhaltung in Mietwohnung. Manche Hausverwaltungen erstellen eine Unterschriftlichsliste für die Hausbewohner vor Einzug des neuen Mieters. Somit kann man auch erfahren, ob es derzeit Tierhaar-Allergiker im Hause gibt. Weiss jemand, ob dies jetzt gesetzlich so vorgeschrieben ist mit der Umfrage vor Einzug oder wird diese Umfrage erst gemacht, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt und jemand der Nachbarn sich belästigt fühlt?
Bei dem neuen BGH-Urteil
Welches - Bitte um Quellenangabe!
Az.: VIII ZR 168/12
Generelle Verbotsklauseln sind nicht erlaubtVermieter dürfen nicht generell die Haltung von Hunden in Mietwohnungen verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az.: VIII ZR 168/12). Die Richter gaben der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen statt. Er wollte in seiner Wohnung einen kleinen Mischlingshund halten, obwohl er nach dem Mietvertrag verpflichtet war, „keine Hunde und Katzen zu halten“. Eine solche allgemeine Verbotsklausel benachteilige den Mieter jedoch unangemessen, denn bei der Haltung eines Hundes oder einer Katze müsse auch Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen genommen werden, so die Richter. Über eine Tierhaltung müsse im Einzelfall durch umfassende Interessenabwägung entschieden werden. Dazu gehören nicht nur die Interessen der Mietvertragsparteien sondern auch der anderen Hausbewohner und der Nachbarn. Die Unwirksamkeit einer generellen Klausel führe also nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/u…
IMHO ist diese Abfrage der BGH-Rechtsprechung geschuldet, wonach ein Verbot der Katzen- oder Tierhaltung im Einzelfall vom Vermieter begründet werden muss und er diese Ergebnisse dafür heranzieht.
G imager761