Angenommen, jemand möchte Unterschriften im Netz für eine bestimmte Sache sammeln. Später sollen die gesammelten Daten dann einer öffentlichen Stelle übergeben werden. Das Problem ist, daß ja dann nur eine Liste mit Namen und Adressen vorliegt und keine echten Unterschriften. Wie kann man also online eine Unterschriftenaktion starten, ohne daß sich die Aktion hinterher als sinnlos herausstellt? Was gilt es zu beachten, damit die Liste nicht als wertlos gilt?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage!
Gerade wg. der Unterschrift macht man etwas Derartiges via email (=Protestmail). Aber ich hätte zwei Ideen: den Benutzer via Zeichenprogramm seine Unterschrift schreiben lassen oder ein Schriftstück einscannen lassen mit dessen Unterschrift. Die Scan-Datei dann irgendwohin hochladen lassen.
Klar, dass zumindest die Echtheit der Email überprüft werden muss indem man demjenigen eine Mail schickt, die dieser bestätigen muss.
Die Idee mit dem Einscannen oder „Unterschrift malen“ halte ich für nicht praktikabel. Nicht jeder hat ein entsprechendes Programm auf seinem Rechner oder gar einen Scanner. Außerdem befürchte ich, würden so keine drei „Unterschriften“ zusammenkommen.
Oft wird für derartige Zwecke einfach nur der Name, Wohnort und die Mailadresse abgefragt. Fraglich bleibt, ob das später dann von Wert ist.
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Angenommen, jemand möchte Unterschriften im Netz für eine
bestimmte Sache sammeln. Später sollen die gesammelten Daten
dann einer öffentlichen Stelle übergeben werden. Das Problem
ist, daß ja dann nur eine Liste mit Namen und Adressen
vorliegt und keine echten Unterschriften. Wie kann man also
online eine Unterschriftenaktion starten, ohne daß sich die
Aktion hinterher als sinnlos herausstellt? Was gilt es zu
beachten, damit die Liste nicht als wertlos gilt?
Hallo Oliver,
für oder gegen was werden die Unterschriften gesammelt?
Für die Unterstützung eines Kandidaten zur Wahl (z.B. Bürgermeister) oder eines Antrags zu einem Volksentscheid gibt es Formvorschriften.
Bei einer Massenpetition werden die Namen nicht auf Doppel geprüft. Wenn allerdings Unregelmäßigkeiten auffallen, wird der Einreicher unglaubwürdig.
Mit freundlichen Grüßen
zum Beispiel, um gegen ein Gesetz zu protestieren bzw gegen eine rechtliche Schieflage. Es geht sich nicht um politische Ämter. Ich weiß leider nicht, wie man das genau nennt. Volksbegehren?? Vielleicht weiß ja auch jemand, wieviele Unterschriften da gesammelt werden müssen.
Im übrigen geht es sich nicht um doppelte Einträge. Die würde ich jedenfalls sofort löschen, es sei denn vielleicht, es handelt sich um Namen wie Schmitz oder Meier. Es geht sich vielmehr darum, daß ein digital übermittelter Name mit Wohnort und Mailadresse ja keine Unterschrift im herkömmlichen Sinne ist. Und selbst, wenn die Mailadresse überprüft wird, ist es immer noch fraglich, ob der Eintrag wirklich von der angegebenen Person stammt. Schließlich kann jeder mal flott eine Mailadresse anmelden. Worauf es mir aber ankommt, ist, daß die Mühen nicht umsonst sein sollen. Was also wird akzeptiert? Müßte man jedem ein Pdf- oder Word-Formular an die Mailadresse schicken und um Rücksendung (unterschrieben) per Post bitten??
Falls das ein Volksbegehren wäre (die Definition ist mir unklar), gibt es da bestimmte Standardformulare? Vielleicht sogar für den Online-Gebrauch? Fragen über Fragen *seufz*
Vielen Dank auf jeden Fall für deine schnelle Antwort.
Gruß, Oliver
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Hallo Oliver,
zum Bürgerentscheid/Volksentscheid/Volksbegehren gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Reglungen. Auf Bundesebene fehlt noch ein Ausführungsgesetz zu Artikel 20 Abs. 2 GG (Abstimmungen).
Du musst schon deutlicher werden (Bundesland, welches Gesetz soll geändert werden)
Deine Visitenkarte gibt nichts her. Eventuell erkläre ich auch einem Schweizer völligen Schwachsinn.
Wenn Du gegen ein Gesetz „nur“ protestieren möchtest, ist wahrscheinlich eine Sammelpetition sinnvoll. Damit werden die Abgeordneten der entsprechenden Ebene aufgefordert, sich mit dem Problem zu beschäftigen.
Bei einer Sammelpetition ist der Einzelnachweis nachrangig, soweit Dir geglaubt wird, dass die Größenordnung in etwa korrekt ist.
Zuerst sollte geklärt werden, was Du eigentlich willst. Dann spricht man darüber, wie das Ziel erreicht werden kann. Über die technische Umsetzung sollte man erst danach sprechen.
Mein Demokratieverständnis reicht soweit, dass ich Dir im Forum auch helfe, selbst wenn mir Deine Initiative inhaltlich nicht gefallen würde.
Mit freundlichen Grüßen
sei mir nicht böse, aber vergiss die Idee ganz schnell. Es bringt einfach nichts. D.h. außerhalb der klar gesetzlich geregelten Verfahren bei denen eine Bürgerbeteiligung durch Unterschriftenlisten vorgesehen ist (und für die dann auch strenge Kriterien gelten) kann man sich den Aufwand einfach deshalb sparen, weil jegliche Rechtsgrundlage fehlt. Und ohne Rechtsgrundlage ist das alles nur „ganz nett“ bringt und führt aber zu nichts.
Wenn Du ein bestimmtes Anliegen verfolgst, dann solltest Du dich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen erkundigen, ob es einer Bürgerbeteiligung zugänglich ist, und dann diesen Weg unter Einhaltung der Formalien einschlagen.
Gruß vom Wiz
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Hallo Wiz,
mit dem Begriff „Bürgerbeteiligung“ hast Du meines Erachtens den Ball in ein falsches Feld geworfen. Hast Du die anderen Beiträge schon gelesen?
Hmmm, ich denke schon, daß das geht. Auf Papier sowieso. Nennt sich dann glaube ich „Volksbegehren“. „Volksbeteiligung“ habe ich noch nie gehört. Ich weiß aber nicht, wieviele Unterschriften ich für sowas brauche und vor allem, ob das ganze auch für Computerlisten gilt.
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danke schon mal für die Infos. Es dreht sich um ein in Deutschland bundesweit gültiges Gesetz. Im konkreten Fall geht es um das neue Waffengesetz, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, auch zu anderen Themen sowas zu machen, z.B. gegen die Praxisgebühr oder so.
Zum Fall: Die sogenannten Softnunchakus sind, laut eines Feststellbescheids des BKA, durch das Waffengesetz verboten. Dazu muss ich sagen, daß Softnunchakus mit Schaumstoff ummantelt sind und eine Sollbruchstelle haben und daher keine Waffeneigenschaften besitzen. Ein Landesinnenministerium hat das auch bestätigt. Der entsprechende Gesetzestext verbietet nur solche Gegenstände, wenn eine Waffeneigenschaft vorhanden ist. Aber, wie gesagt, da ist ja noch der Feststellbescheid des BKA. Somit ist es für viele Sportler nicht mehr möglich ihren Sport auszuüben ohne sich in einer, ich sag mal rechtlichen Grauzone zu bewegen. Die ganze Aktion richtet sich also gegen den Feststellbescheid und/oder das Waffengesetz. Auf pro-nunchaku.de.vu kannst du dir das gerne noch genauer ansehen. Da soll auch in einem Forum an einem Modell gebastelt werden, daß man dann später der entsprechenden Stelle zusammen mit den ‚Unterschriften‘ vorlegen könnte. Kommt dann eher die Sammelpetition oder das Volksbegehren in Frage?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Gruß, Oliver
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Es dreht sich um ein in
Deutschland bundesweit gültiges Gesetz. Im konkreten Fall geht
es um das neue Waffengesetz, aber ich könnte mir durchaus
vorstellen, auch zu anderen Themen sowas zu machen, z.B. gegen
die Praxisgebühr oder so.
Kommt dann eher die
Sammelpetition oder das Volksbegehren in Frage?
Hallo Oliver,
da Du etwas am Bundesrecht ändern willst, auf Bundesebene aber keine Volksentscheide möglich sind, kommt ein Volksbegehren nicht in Frage.
Eine Sammelpetition an den Deutschen Bundestag ist somit der richtige Weg.
Schau Dir mal den Folgenden Link an.
Wenn Du ein bestimmtes Anliegen verfolgst, dann solltest Du
dich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen erkundigen, ob ::es einer Bürgerbeteiligung zugänglich ist, und dann diesen
Weg unter Einhaltung der Formalien einschlagen.
Gruß vom Wiz
Hmmm, ich denke schon, daß das geht. Auf Papier sowieso. Nennt
sich dann glaube ich „Volksbegehren“. „Volksbeteiligung“ habe
ich noch nie gehört. Ich weiß aber nicht, wieviele
Unterschriften ich für sowas brauche und vor allem, ob das
ganze auch für Computerlisten gilt.
Hallo Oliver,
Volksbegehren sind in Deutschland nur in einigen Bundesländern möglich. Da jedes Bundeslamd ein anderes Gesetzt hat, können wir Dir ohne Angaben deinerseits (s. Postingtitel) nicht helfen.
Und wiz hat in seinem posting (s. zitat) es ausgedrückt:
gucken, ob es in deinem Bundesland überhaupt geht
welche Formvorschriften es dazu gibt.
By the way: typischerweise wird eine analoge Unterschrift inkl. verifizierbarer physische Adresse (Name im Klartextrr, Strasse, Hausnr., Ort) GEFORDERT.
In Sachsen sind schon Begehren gescheitert, weil nach Prüfung der Adressliste weniger als die Mindestunterschriftenzahl vorlagen. Kürzungen basieren auf Bubletten und nicht nachvollziehbaren Adressen.
Das einzige was elektronisch ev. anerkannt wird sind elektronische Signaturen. Es gibt ein Gesetz dazu, wie man daran kommt. Ist aber so kompliziert, dass kaum eine Privatperson so etwas hat.