Wegen einer motorischen Störung kann ich nur noch krakelig mit der
Hand schreiben. Daher sieht meine Signatur recht ungewöhnlich aus.
Ich habe mir von alten Briefen eine Signatur eingescannt. Ich würde
mir aus dieser Datei gerne einen Unterschriftenstempel machen lassen.
Wie komme ich zu so etwas?
Alexander
Hallo, Alexander,
um die nächste Ecke ins Stempel- und Schildergeschäft, Scan/Kopie überreichen, in einer Woche hast Du einen,
Antal
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Hallo, Antal
um die nächste Ecke ins Stempel- und Schildergeschäft,
Scan/Kopie überreichen, in einer Woche hast Du einen,
wie funktioniert das denn praktisch?
Und ist so ein Stempel dann auch rechtssicher, bzw. wird wie eine eigenhändige Unterschrift gewertet?
Gruß
karin
Hallo, Alexander,
leider muß ich Wasser in deinen Wein gießen:
Ein Fakcsimile gilt nicht als rechtsgültige Unterschrift.
Deswegen kann mit einem Unterschriftsstempel (Faksimile) nicht wirksam unterschrieben werden (vgl. RGZ 119, 62, 63; BGHZ 57, 160, 164; BGH, Urteile vom 29. Mai 1962 - I ZR 137/61, NJW 1962, 1505, 1507 und vom 18. Dezember 1975 - VII ZR 123/75, NJW 1976, 966, 967; Beschluss vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097).
(von http://www.publex.de/urteile?id=101 )
Gruß
Eckard
Karin, ich hab, ehrlich gesagt, keine Ahnung. Eckard sagt weiter oben, das gilt nicht. Ich hab mich da früher in meiner Firma aber nicht drum gekümmert: Mein Steuerberater hatte einen, meine Buchhalterin hatte einen und so fort, und von den Adressaten hat nie einer was gemosert, weder Finanzamt noch Stadtverwaltung noch noch noch
war halt ein „Macher“, sowas, was unser Herr Kanzler jetzt wieder sucht )
Antal
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Nachtrag
Nachtrag: Ich glaube, Eckard redet von was anderem als ich: Dort (in dem Urteil) dreht es sich drum, daß ein per Fax eingereichter Schriftsatz mit ebenfalls gefaxter Unterschrift nicht… etc. pp.
ICH hab ja was anderes gemacht: Auf Originalfirmenpapier oder auch auf Originalsteuererklärungen unten den Unterschriftenstempel draufhauen lassen. Und ich meine fast, das wäre rechtskräftig, weil man nämlich davon ausgehen kann, daß nur authorisierte Personen über einen solchen Stempel verfügen etc.
Antal
Hallo, Antal
Nachtrag: Ich glaube, Eckard redet von was anderem als ich:
Dort (in dem Urteil) dreht es sich drum, daß ein per Fax
eingereichter Schriftsatz mit ebenfalls gefaxter Unterschrift
nicht… etc. pp.
vielleicht ist das aber so was ähnliches, wie ein Unterschriftenstempel:
"Sie sind kein Grund, die vom Gesetzgeber aus wohlerwogenen Gründen vorgeschriebene Schriftform völlig aufzugeben, indem ohne Not ein jedermann zugängliches technisches Verfahren als die Schriftform wahrend anerkannt wird, das im Prinzip die Verwendung eines elektronischen Faksimile-Stempel darstellt.
(Faksimile = exakte Kopie)
ICH hab ja was anderes gemacht: Auf Originalfirmenpapier oder
auch auf Originalsteuererklärungen unten den
Unterschriftenstempel draufhauen lassen. Und ich meine fast,
das wäre rechtskräftig, weil man nämlich davon ausgehen kann,
daß nur authorisierte Personen über einen solchen Stempel
verfügen etc.
Na ja, wenn ich mir meine Unterschriftenklaue auf Steuererklärungen so anschaue, wundere ich mich manchmal schon, wie jemand die Echtheit meiner Unterschriften unterscheiden soll.
Vielleicht hast du einfach nur Glück gehabt, weil niemand genau hingeschaut hat.
Gruß
karin
Hallo, Eckard
Ein Fakcsimile gilt nicht als rechtsgültige Unterschrift.
im Zuge der zukünftigen elektronischen Steuererklärung, muss es doch aber Möglichkeiten geben, eine reproduzierbare (kopierbare) Unterschrift als amtlich gültig erklären zu lassen?
Gruß
karin
es doch aber Möglichkeiten geben, eine reproduzierbare
(kopierbare) Unterschrift als amtlich gültig erklären zu
lassen?
Richtig, Karin,
daran hatte ich gar nicht gedacht (Schande über mein Haupt);
was Du meinst ist die „elektronische (oder digitale) Signatur“. die mit hilfe eines Rechners (PC) erstellt und auf elektronischem Weg ausgetauscht wird.
http://www.bsi.bund.de/esig/
http://www.seccommerce.de/
http://www.a-sit.at/informationen/gesetzlich/gesetzl…
Das dürfte wohl der Ausweg für unseren Frager sein.
Grüße
Eckard
Zur Rechtshültigkeit von Unterschriftenstempel
Es ist mit klar, dass eine gestempelte Unteschrift keine Gültigkeit
haben kann. Wurde die Unterschrift gestempelt, lasse ich mir die
Gültigkeit mit einer Paraphe bestätigen. Das müsste gehen. Doch die
meisten Unterschriften sind reine Formsache.
Nächste Woche werde ich mir einen Unterschriftsstempel besorgen.
Danke für die hilfreichen Beiträge.
gez. Alexander
Hallo Alexander,
Daher sieht meine Signatur recht ungewöhnlich aus.
na und? Ohne Deine Probleme tut meine das auch. Lesbar ist die ohnehin nicht, weil sie nichts enthält, was als Schriftzeichen erkannt wird.
Mein Standpunkt: Was eine Bank als Unterschrift anerkennt, muß allen anderen genügen.
Nicht der Schriftzug ist das Wesentliche, sondern daß Du damit Deinen Willen beurkundest. Nimm die Tinte auf dem Papier nicht wichtiger als sie ist. Es ist egal, wie das aussieht, wenn Du zu den Konsequenzen stehst. Ich denke, Du machst Dir da unnötige Gedanken.
Gruß, Rainer
Hallo Rainer,
Nicht der Schriftzug ist das Wesentliche, sondern daß Du damit
Deinen Willen beurkundest. Nimm die Tinte auf dem Papier nicht
wichtiger als sie ist. Es ist egal, wie das aussieht, wenn Du
zu den Konsequenzen stehst.
Genau so hätte ich argumentiert, als ich noch von der motorischen
Störung nicht betroffen war. Da mittlerweile meine Buchstaben sehr
degeneriert aussehen, ist mir das schon etwas peinlich, zumal ich
früher eine ordentliche Schrift hatte. Da ich mit Verlagen zu tun
habe, macht eine Kinderschrift doch einen etwas merkwürdigen
Eindruch. Der Stempel ist mittlerweile in Auftrag. Dank des Computers
komme ich nie in Verlegenheit, irgend etwas mit der Hand zu
schreiben. Doch wer tut das noch.
Alexander