Hallo.
Ist ein Vater (nur Besuchsrecht, Mutter alleiniges Sorgerecht) unterschriftsberechtigt? Zum Beispiel: Versicherungen, Kontoeröffnung, Zeugnisse?
Handelt es sich bei Zuwiderhandlung um ein strafbares Vergehen?
Wird dieses bestraft und wie?
Danke
Udo
hallo Udo
Ist ein Vater (nur Besuchsrecht, Mutter alleiniges Sorgerecht)
unterschriftsberechtigt? Zum Beispiel: Versicherungen,
Kontoeröffnung, Zeugnisse?
Selbst wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind, kann ein Elternteil kein Konto allein eröffnen.
Ein nicht sorgeberechtigter Elternteil darf kein Zeugnis unterschreiben (dort unterzeichnet ein sorgeberechtigter Elternteil),
das gleiche gilt für Versicherungen.
Handelt es sich bei Zuwiderhandlung um ein strafbares
Vergehen?
Da der nicht sorgeberechtigte Elternteil nicht rechtswirksam unterzeichnen kann, sind Verträge usw. unwirksam.
Ob das auch strafbar ist und welche Folgen daraus entstehen können, das müsste dir ein Jurist beantworten können. Mutmaßen möchte ich hier nicht.
Gruß
Sonja