Unterschriftsformel 'i.A.'

Unterschriftenzusätze
Hallo,

zunächst mal dieses: FAQ:1072

der Zusatz i.A. (im Auftrag) muss dann der Unterschrift
vorgesetzt werden wenn,
-man eine Vollmacht für eine bestimmte Tätigkeit bekommen hat,
zB. Bestellungen zu tätigen oder Ware anzunehmen. Diese
Vollmacht ist meist auch nur bis zu einer bestimmten max €
Summe.
-oder wenn man eine Einzelvollmacht erhält eine Tätigkeit
einmalig auszuführen.

nur mal rein interessehalber: Worauf gründet sich diese Aussage?

Bedeutungslos ist der Zusatz nicht und muss voran gesetzt
werden damit die Vollmacht nach aussenhin sichtbar ist.

Er muß natürlich nicht gesetzt werden. Vielmehr ist es so, daß der Empfänger eines rechtlich relevanten Schriftstücks eine Aufstellung der Bevollmächtigten anfordern kann, denn lediglich die Prokuristen und Mitglieder der Geschäftsleitung (also z.B. Geschäftsführer oder Vorstand) werden veröffentlicht (Handelsregister). Bei jeder anderen Unterschrift kann sich niemand sicher sein, daß da nicht der Hausmeister oder der Praktikant unterzeichnet hat.

Auch ein Fehlen eines Zusatzes, ob es nun i.A., i.V. oder ppa. ist, hat keinerlei Auswirkungen auf die rechtliche Gültigkeit des Schriftstückes.

Des weiteren kann i.A. bedeuten, daß da jemand eine befristete oder auf diesen Vorgang beschränkte Vollmacht besitzt. Die Regel ist aber, daß mit i.A. zeichnende Personen eine Handlungsvollmacht besitzen. Ich weiß, daß das mitunter anders in der Berufsschule vermittelt wird, davon wird es aber nicht richtiger.

Gruß,
Christian

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