Unterschriftsstempel

Hallo Ihr Wissenden,

ich habe beruflich sehr viele Dokumente täglich zu unterschreiben oder abzuzeichen.
(Verträge, Zahlungsanweisungen etc.)

Die jeweiligen Unterschriftsproben liegen bei Banken, Versicherungen etc. vor.

Da sich eine Operation meiner rechten Hand in der nächsten Zeit anbahnt wurde mir der Vorschlag gemacht einen sogenanten Unterschriftsstempel bei einem Händler in Auftrag zu geben um die Zeit bis zur Genesung meiner Hand zu überbrücken.

Hat jemand Erfahrungen wie dies rechtlich aussieht oder was muss Ich beachten bei Bestellung eines solchen Stempels.

Grüße

Alex

Hallo Alex,

ein Stempel ist keine eigenhändige Unterschrift. Bei Werbeschreiben o. ä. mag man die Unterschrift noch als Deko ansehen, wenn aber ein Vertrag für die Rechtsverbindlichkeit die eigenhändige Unterschrift erfordert, kann kein Stempel gemeint sein.

Eine ähnliche Problematik ergibt sich bei Fax-Übermittlungen. Dem Empfänger liegt dabei keine eigenhändige Unterschrift, sondern nur deren elektronische Wiedergabe vor. Gerichte erkennen diese Unterschrift deshalb nicht an, bzw. bei fristgebundenen Dokumenten nur dann, wenn das Original um die Postlaufzeit versetzt eintrifft.

Bitte betrachte diese Aussagen mit Vorsicht, denn ich bin kein Jurist.

Gruß
Wolfgang

Hallo Alex,

hierzu kann man keine pauschale Aussage machen, denn es kommt immer auf den Einzelfall an. Oft ist die handschriftliche Unterschrift nur Zierrat, der rein rechtlich überhaupt nicht gefordert ist. Dann spricht überhaupt nichts gegen den Stempel. Oft ist es auch so, dass im Privatrechtsverkehr es einfach nur eine Vereinbarungssache der Parteien, ist, wie verfahren werden soll. D.h. wenn eine Bank im Normalfall verlangt, dass etwas handschriftlich unterschrieben wird, dann heißt dies nicht, dass man nicht auch etwas anderes vereinbaren kann. Ein gutes Beispiel sind Überweisungen, die auf Papier im Regelfall handschriftlich zu unterschreiben sind, elektronisch aber per PIN/TAN, etc. abgesichert werden. Auch im Scheckverkehr sitzt im Massenverkehr niemand den ganzen Tag mit dem Füller in der Hand uns unterschreibt z.B. die tausende von Schecks der Versicherer, mit denen die ihren Kunden im Schadensfall Geld zukommen lassen. Hier sind oft Unterschriften eingedruckt oder es gibt einen Passus, dass das Papier auch ohne Unterschrift gültig sei.

Ganz besonders aufwändig ist dann die Variante mit einem Unterschriftenautomaten, der mit einem richtigen Stift in eine Schablone schreibt, … Aber gerade eben weil die Dinger so teuer und anfällig sind, verwendet man überall dort, wo dies möglich ist, inzwischen andere Verfahren, und da kann man eben auch einen Stempel einsetzen, wenn die handshriftliche Unterschrift nicht vom Gesetz oder vom Vertragspartner unbedingt gefordert wird. Abgesehen davon ist der Verzicht ja eher ein Entgegenkommen Deiner Seite, denn Du sagt ja damit, dass Du bereit bist, eine Urkunde auch dann gegen Dich gelten zu lassen, wenn Du sie nicht manuell unterschrieben hast. Der Gegenseite kann dies ja eigentlich nur entgegen kommen. Daher solltest Du beim Einsatz eines Stempels diesen auch entsprechend sorgfältig verwahren.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

ich habe beruflich sehr viele Dokumente täglich zu
unterschreiben oder abzuzeichen.
(Verträge, Zahlungsanweisungen etc.)
Hat jemand Erfahrungen wie dies rechtlich aussieht oder was
muss Ich beachten bei Bestellung eines solchen Stempels.

aus Banksicht: Irgendwann wird auffallen, daß Du einen Stempel benutzt. Dann gibt es Probleme. Insofern ist es besser, mit den Banken, bei denen Deine Unterschrift hinterlegt ist, eine Sonderlösung zu vereinbaren. Dabei zeichnest Du gegen, daß Du allein für Mißbrauch haftest bzw. Dein Arbeitgeber (und der sollte somit davon auch wissen).

Ähnliches gibt es in Form der sog. Faxvereinbarung. D.h. es werden Aufträge per Fax nur dann angenommen, wenn der Auftraggeber bzw. Kontoinhaber alleine die Haftung für Fälschungen u.ä. Mißbrauch übernimmt. Schließlich kann die Bank nicht mehr kontrollieren, ob die Unterschrift z.B. auf das fax kopiert wurde.

Ähnliches gilt für den Stempel, daher muß mit den Banken auf jeden Fall eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden.

Da dies nicht nur eine Kontoverfügung darstellt, sondern einen Akt der Vertretung, wirst Du für diese Vereinbarung die Unterschrift der Geschäftsleitung brauchen, die aber - wie gesagt - ohnehin davon Kenntnis haben sollte, weil der Stempel - in den falschen Händen - ein erhebliches Risiko darstellt.

Gruß
Christian