Bei einem Notartermin, bei dem der Bruder sein Drittel von einem Haus an seine Schwester verkaufen wollte, verweigerte dessen Frau die Unterschrift! Das ganze ging lange über unsere Rechtsanwälte hin und her bis endlich eine Einigung zu Stande kam. Frage: Hätte der Rechtsanwalt vom Bruder das nicht im Vorfeld klären müssen? Es sind für die Schwester unnötige Rechtsanwaltkosten entstanden und sie möchte Schadensersatz!! Weiß jemand, ob das möglich ist?
Vielen Dank für eure Antworten.