Bei einem Notartermin, bei dem der Bruder sein Drittel von einem Haus an seine Schwester verkaufen wollte, verweigerte dessen Frau die Unterschrift! Das ganze ging lange über unsere Rechtsanwälte hin und her bis endlich eine Einigung zu Stande kam. Frage: Hätte der Rechtsanwalt vom Bruder das nicht im Vorfeld klären müssen? Es sind für die Schwester unnötige Rechtsanwaltkosten entstanden und sie möchte Schadensersatz!! Weiß jemand, ob das möglich ist?
Das ist in meinen Augen schwer, da gerade der Notartermin ja nicht nur zur Unterschriftsleistung sondern auch zur Beantwortung von Fragen etc. angesetzt wird.
Natürlich (?) hätten die Fragen vorher ausgeräumt werden können, aber immer ist das auch nicht möglich.
Gruß