Hallo,
zu den Fragen eine kurze Einleitung:
Ein Familienvater verstirbt und hinterlässt eine Frau mit 3 Kindern (
- Kind 24 Jahre, arbeitet, Nettoeinkommen 1400 € im Elternhaus
- Kind 21 Jahre, arbeitlos, 210 € vom Arbeitsamt (60 % vom Azubi Gehalt)
- Kind 19 jahre, schüler, Kindergeld
)
Dazu mehrere Dahrlehen (BHW) die nicht über eine Risokoversicherung abgesichert waren. Betrag der zwei Dahrlehen: 39.530 - €. Die Ehefrau steht als 2. Person in dem Vertrag. Die Ehefrau besitzt das Haus mit einem Verkehrswert von ca. 90.000 €. Sie hat ein Einkommen von 235 (Job als Putzfrau Privat) und jetzt eine Witwenrente von ca. 450 € Netto.
Kosten:
Heizkosten, Strom, Gas: 240,00 - €
Zinsen der Kredite: 235,00 - €
Tilgung: ca. 65 €
- zahlreiche Versicherungen fürs Haus, Auto, Haftplicht etc.
- Sonstige Kosten
Hier nun meine Fragen:
Wenn Sie unterstützendes ALG 2 bekommt,
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werden auch die Kosten für die Kredite übernommen?
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muss Kind 1 dann eine art „Miete“ zahlen, die als Einkommen gewertet wird?
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Bekommt Kind 2 dann wieder Kindergeld? bzw. mehr als 60% vom Azubilohn?
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Muss Sie das Haus verkaufen?
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Kann Sie das Haus an ihren Vater verkaufen? ->
Der Vater der Frau zahlt den offenen Kreditbetrag ab und bekommt dafür das Haus. Die Frau wohnt weiter zur Miete. Zahlt das Amt diese? oder gibt es Probleme, weil das Haus unter Verkehrswert an den eigenen Vater abgegeben wurde?
Folgendes noch zum Haus: Es sind 2 Wohnung, die eine wird von der Familie bewohnt, die andere muss noch fertig gemacht werden. Wozu ca. 10.000 - € investiert werden müssten. Das würde der Vater der Frau dann übernehmen. Aber darauf bestehen, dass er die Mieteinnahmen bzw, den Besitz des Hauses bekommt.
Die Frau und Kinder besitzen kein weiteres Vermögen.
Ich weiß nicht, was mit dem Haus die bestmögliche Lösung wäre. Fakt ist, Die Frau kann es finanziell nicht alleine Abzahlen.
Ich Bitte um eure Hilfe…