Hallo Schigum,
Eine Veröffentlichung im Imternet oder sonst wo, ohne deren
Zustimmung ist somit ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Genau da liegt eben das Problem. Solche Hinweise wie „Wenn Sie etwas gegen die Veröffentlichung Ihres Textes haben, dann teilen Sie uns das mit und wir entfernen sofort.“ kann natürlich auch als Provokation verstanden werden. Das ist so als wenn ein Dieb etwas klaut und beim nächsten Jahrmarkt verschenkt. An seinem Stand macht er aber noch einen Zettel: „Wenn Sie etwas als Ihr Eigentum erkennen, dann bekommen Sie es natürlich zurück.“
Allerdings kann ich den Ärger mehr als nur verstehen, da
sämtliche abgemahnten Seiten, die ich bissher gefunden hab
nicht kommerzieller Natur waren
Die meisten P2P-Netzwerke sind auch nichtkommerzieller Natur…
und (so wie ich das sehe)
nicht im entferntesten profitschädigend waren (zumindest was
Songtexte angeht).
Selbst wenn es wirklich so wäre, ändert dies ja leider nichts an der Urheberrechtsverletzung.
Es ist nunmal so, dass die Songtexte zu neuen Liedern nicht
mehr ohne weiteres erhältlich sind, denn im Bucklett findet
man sie nurnoch selten!
Leider wahr.
Manche Interpreten stellen selbige auf ihrer eigenen Homepage
kostenlos zur Verfügung, aber auch das ist eher die Ausnahme
als die Regel…
Ebenfalls leider richtig.
Außer in den Liedern selbt werden der aller größte Teil der
Texte also nicht vertrieben, so weit ich weiß (habe noch nie
ein Songbook von „Eminem“, „Scooter“, oder „Slipknot“
gesehen).
Und wieder leider korrekt.
Ich als Musiker hätte allerdings dennoch den Wunsch, dass man
meine Texte versteht, sonst hätte ich mir garnicht die Mühe
machen müssen mir einen Text zu überlegen.
Ich als Musiker oder Rechteinhaber würde auch so wie Du denken. Aber unsere Einstellung ist bei dem Fall leider irrelevant.
Sprich, ich verstehe nicht, welches Interesse ein Künstler an
einem solchen Vorgehen haben sollte.
Die Künstler dürften in den wenigsten Fällen ein Interesse daran haben. Die sind jedoch auch nur noch in wenigen Fällen Rechteinhaber bzw. alleine Vertriebsberechtigt.
Da die Texte für sich gesehen, ohne die Musik, im Gegensatz zu
einem Gedicht bspw. „wertlos“ sind ist es für mich auch
unverständlich, wie die geforderten Beträge zustande kommen
Die Berechnungsgrundlage würde mich auch einmal interessieren.
Wenn man sich das ganze etwas genauer betrachtet merkt man
recht schnell den eigentlichen „Hintergrund“ nämlich Geld.
Na klar. Erstens verdienen die Kanzleien daran richtig gut. Zweitens hätte eine Welle netter Schreiben mit der Bitte um Einstellung des Angebotes wohl kaum den selben Effekt.
Anstatt 1 Abmahnung an eine Seite zu schicken, wurde z.B.
lyriks.de mit 25 Abmahnungen von 25 verschiedenen Abteilungen
beglückt, die allerdings alle von der selben Addresse stammen
und jeweils ?1.600 fordern.
Das wäre wirklich extrem. Wenn schon so eine Aktion, dann hätte zur Abschreckung auch einmal 1.600 gelangt. Allerdings bin auch ich ein juristischer Laie und kann dadurch nicht beurteilen, in wie weit dies rein rechtlich evt. sogar vorgeschrieben ist. Da müsste man einmal im Rechtsbrett nachfragen.
Auch wenn ich nicht glaube, dass diese Beträge von einem
Gericht bestätigt werden, so wären 40.000 Euro Schulden
(+eventuelle Gerichtskosten) für einen 20jährigen durchaus
existenzbedrohend.
In dem Falle hättest Du absolut recht. Das ist schon ein wahnsinniger Unterschied zu 1.600 Euro.
Was das Singen von Liedern am Lagerfeuer betrifft, so möchte
ich nur folgende Seite erwähnen, von der ich nicht sicher
sagen kann, ob man sie zu den urbanen Legenden schieben
sollte, oder nicht…:
http://www.unhappybirthday.com/
Leider ist mein englisch mehr als miserabel. Allerdings kann ich mir ungefähr vorstellen, worum es geht. Das Thema bezüglich des „Happy-Birthdy-Songs“ hatte ich mal in Rechtskunde. Um es kurz zu machen: Am Lagerfeuer kannst Du weiter unbesorgt singen. Falls es Dich wirklich genauer interessiert, so sei Dir folgender Artikel empfohlen:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/p…
Falls Du ihn wirklich lesen willst, dann aber bitte genau durchlesen und nicht nur überfliegen. Sonst besteht die erhebliche Gefahr falsche Schlüße zu ziehen oder Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen.
Gruß Steffen B.
PS: Falls hier wieder jemand meinen Post nur überfliegen statt genau lesen sollte: Ich finde die betroffenen Seiten teilweise echt toll gemacht. Es steckt sicherlich teilweise eine verdammte Menge Arbeit und Herzblut darin. Es ist schwierig an Songtexte heutiger Chartsongs zu kommen. Dies erkenne ich sofort an. ABER: siehe Text oben