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stelle man sich folgendes vor:
ein Berufssoldat mit ziemlich guten Gehalt, geschieden (ganz frisch, muss jetzt Unterhalt bezahlen für zwei Kinder (was er absolut gut findet) und seine Ex- Frau. Dieser Unterhalt wurde aufgrund seines Nettoverdienstes der letzten 12 Monate berechnet, in denen aus dienstlichen Gründen viele (sehr sehr viele) Überstunden angefallen sind. Nun hat dieser Mensch aber nicht annähernd diese Überstunden und bekommt monatlich sein normales Gehalt. Aus diesem Grund liegt er monatlich unter dem Mindestbehalt und weiss net wie er alles bezahlen kann und was noch viel schlimmer ist, wie er sein Umgangsrecht-/ pflicht einhalten kann. Was könnte dieser Mensch beantragen um seinen Kindern noch etwas zu bieten?

Hallo

Nun hat dieser Mensch aber
nicht annähernd diese Überstunden und bekommt monatlich sein
normales Gehalt. Aus diesem Grund liegt er monatlich unter dem
Mindestbehalt und weiss net wie er alles bezahlen kann…

Da ist der Soldat hier im falschen Brett, er sollte sich mit dieser Frage lieber ins Rechtsbrett bewegen. Aber vielleicht sollte dabei auch erwähnt werden, wer denn auf welche Weise das Einkommen des Soldaten festgestellt hat. Bezieht sich das nur auf den Steuerbescheid vom Vorjahr?

Was könnte dieser Mensch beantragen um seinen
Kindern noch etwas zu bieten?

… oder ins Brett „Arbeits- und Sozialamt“.

Nur eine Sache hab ich rein zufällig gelesen, dass Soldaten Familienzuschlag bekommen können; das klingt aber so wie Ortszuschlag, und den kriegt man ja automatisch als Beamter, muss also eigentlich nicht beantragt werden. Aber mal gucken, ob der auf der Gehaltsabrechnung draufsteht.

und was
noch viel schlimmer ist, wie er sein Umgangsrecht-/ pflicht
einhalten kann.

Dazu sollten auch mal ein paar Daten herausgegeben werden, wie soll man sonst etwas dazu sagen?

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

wenn sich der Unterhaltsbetrag um mindestens 10 % ändert kann der Berufssoldat eine Abänderungsklage bei Gericht machen.

Er muss aber nachweisen, dass die Minderung seines Einkommens nicht vorübergehender Natur ist. Evtl. eine Bescheinigung seines „Arbeitgebers“ vorlegen, dass es in Zukunft diese Überstunden nicht mehr geben wird.

Wenn er das mit Anwalt per einstweiliger Anordnung und einem so genannten „Pfändungsstopp“ macht, entscheidet der Richter vorläufig vorab. Den strittigen Betrag wird er dann an die Gerichtskasse überweisen oder per Bankbürgschaft absichern müssen. Das hat den Vorteil, dass er, falls der Richter in der Hauptverhandlung entscheidet, dass sich sein Zahlbetrag reduziert, das zuviel gezahlte Geld an den Soldaten zurückbezahlt wird bzw. die Bankbürgschaft über diesen Betrag nicht in Anspruch genommen werden muss.

Geht er den Weg über den „Pfändungsstopp“ (juristisch: Zwangsvollstreckungsverzicht)nicht, gilt der zuviel bezahlte Unterhalt als verbraucht und er erhält das Geld nicht zurück.

Gruß
Ingrid

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