Unterstützung b. ICH-AG ohne Anspr. ALG

Leider muss ich in den nächsten Tagen betriebsbedingt mit einer Kündigung rechnen. Ich hatte jetzt die Idee mit einer Ich-AG. Leider habe ich noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich nach meinem Studium noch kein Jahr in dem Betreib gearbeitet habe. Der Betrieb steht kurz vor dem Konkurs. Habe ich jetzt trotzdem die Möglichkeit eine entsprechende Förderung zu bekommen? Danke

Dumm gelaufen, Ich-AG und Überbrückungsgeld fallen weg, es bleibt nur ALG2, falls Du keine reiche Freundin hast.
Falls dich keiner aus der Umgebung unterstützt musste halt kleine Brötchen backen und erst mal vom heimischen Schreibtisch aus anfangen.
Auch das kann funktionieren (zB. bei meinem Motorradfuzzi und hoffentlich demnächst auch bei mir).
Dabei ist es wichtig, bei der Krankenkasse aufzupassen, wenn du ALG2bekommst, sprich das mit deinem Fallmanager durch. Die haben auch eine Möglichkeit der Unterstützung selbstständiger Tätigkeit, dabei kann es aber auch so aussehen, dass die ARGE kostenlose Büroräume zur verfügung stellt, damit ist dir dann aber nur wenig geholfen, wenn du keine brauchst (weil du zB. von zuhause aus arbeiten kannst).
wenn du keine Gelder bekommst, bleib um Himmels willen gesetzlich Krankenversichert und melde dich zum Beitragssatz 801 an (gerinste frewillige Versicherung) und sag, dass du Teilzeitselbstständig bist, das geht bis zu einem Gewinn von ca. 850 Eu. Dann darfst du zwar nur 18Std die Woche arbeiten, aber das reicht fürs erste (und nachprüfen tut das eh keiner).
Schöne Grüße Susanne

Hallo Marco,

für Bezieher von ALG II besteht - nach Einzelfallprüfung verschiedener Kriterien (z.B. Dauer der Arbeitslosigkeit/Schwere der Vermittlungshemmnisse) - die Chance das Einstiegsgeld (s. § 29 SGB II) zu erhalten.
Auf der Homepage der Agentur für Arbeit findest Du erste Infos.

Vorteil im Vergleich zur Ich-AG: während des Bezuges von ESG bleibt Du in der Sozialversicherung.
Zur Fördervoraussetzungen, -höhe und zeitlichem Umfang wird der Arbeitsvermittler Deiner Agentur für Arbeit Auskunft geben.

MfG
Heiner Gierling