Person A zahlt für uneheliches Kind Unterhalt an Kindesmutter. A muss Angaben zu den Bezügen von Kindesmutter machen. Fragen dazu.
Zählen zu den Bezügen auch Kindergeld und Mutterschaftsgeld?
Kann vom Elterngeld der Kindesmutter in Höhe 800 Euro 300 Grundbetrag abgezogen werden?
Welche Kosten können zu den Bezügen entstehen und werden damit steuermindert anerkannt ?
Hi!
Zählen zu den Bezügen auch Kindergeld
Nein
und Mutterschaftsgeld?
Ja
Kann vom Elterngeld der Kindesmutter in Höhe 800 Euro 300
Grundbetrag abgezogen werden?
Nein, wieso sollte?
Welche Kosten können zu den Bezügen entstehen und werden damit
steuermindernd anerkannt ?
Umgekehrte Frage: Welche Kosten sind den entstanden? Denn nur Kosten die entstanden sind können abgesetzt werden.
Gruß
derschwede77
Ich dachete ich kann mir die 300 von meinem Elterngeld abziehen, da der Grundbetrag von 300 Euro ja steuerfrei ist. Ich bekomme 400 Euro und muss sie angeben.
Als Kosten sind Miete, Strom, Wasser, Lebenskosten, Medikamente, entstanden. Kann ich diese von den Bezügen abiehen ?
Hi!
Das Elterngeld ist komplett steuerfrei! Es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt.
Gruß derschwede77