Unterstützung bedürftiger

Hallo!

Ich hab mal eine frage zur annerkennung von unterstüzung an bedürftige (familienangehörige, vater oder mutter). Mal sehen ob ich es verständlich erklärt bekomme :o)

Es gibt ja in der est erklärung die möglichkeit unterstützung z.b. an den vater in der anlage u einzutragen, als aussergewöhnliche belastung aber wie wird der zeitraum berücksichtigt?

Ein beispiel

  1. A unterstützt seinen vater. Im märz überweist er ihm 500 euro, im mai 200 euro und im oktober 300 euro.

Oder
2. A unterstützt seinen vater. Er überweist ihm im januar 1000 euro.

Gibt es bei der unterstützung nicht auch einen zumutbaren satz den A höhstens für ein jahr anerkannt bekommt?

Mir ist nicht sehr wichtig zu wissen wie hoch der zumutbare betrag ist mir ist viel wichtiger zu wissen wie bekomme ich meine geleisteten zahlungen komplett angerechnet.

Wir der zumutbare satz auf quartale umgelegt oder auf monate?

Hoffe es ist etwas verständlich. :o)

Viele liebe grüsse

Hi,

schau mal hier
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Unterstützungsleistungen gelten nur für die Zukunft, also bei Übergabe im März für März bis Dezember. Entsprechend für Jan, Feb. nicht.

Schöne Grüße
C.