Unterhaltsleistung+Einkommen übersteigt 7680,- E

Unterstützung bedürftiger Personen Inland
Hi,

Eine Person unterstützt seine Mutter mit insgesamt 3300,- Euro
wie folgt:

  1. August: 600,- Euro
  2. September: 400,-Euro
  3. Oktober: 300,- Euro
  4. November. 1000,- Euro
  5. Dezember: 1000,- Euro

Da die Zahlungen erst Im August einsetzen, wird der Freibetrag auf maximal 5/12 von 7.680 € gekürzt.
Etwas anderes gilt nur, wenn die Mutter in Haushaltsgemeinschaft mit dem Unterstützer lebt.

Die Mutter bezieht Ihrerseits 600,- Euro Leistungen der
Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung.

nicht angerechnet werden 624 € im Jahr!! Danach wird der maximale Freibetrag vermindert.

Das Einkommen der Mutter und die Unterstützung durch Sohn
übersteigen die Grenze von 7680,- Euro.

Die Unterstützung selbst zählt nicht zu den Einkünften und Bezügen.

Ist die folgende Berechnung richtig?

entsprechend ist die Berechnung falsch

  1. Das Einkommen der Mutter übersteigt 7680,- Euro. Wird in
    diesem Fall die Leistung der Grundsicherung im Alter und bei
    Erwerbsminderung angetastet werden müssen?

was meinst du mit angetastet? Die Grundsicherung wird als eigene Bezüge angerechnet, so dass kein Freibetrag übrig bleibt.

hier noch ein paar Links
/t/steuererklaerung-bei-eheaehnlicher-gemeinschaft/4…

/t/entlastung-fuer-eheaehnliches-verhaeltnis/4587014/4

/t/unterstuetzung-beduerftiger–2/4266668/2

/t/unterhalt-fuer-ex-freundin-von-der-steuer-absetze…

Bei aller Rechnerei wird das Ergebnis rauskommen, dass die Unterstützung steuerlich nicht geltend gemacht werden kann.

Schöne Grüße
C.