Unterstützung bedürftiger Personen
Hi,
Das wurde schon mal gefragt, aber den exakten Link habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, nur
/t/elternunterhalt-absetzbar/4265164/3
aber welchen betrag soll man da angeben als außergewöhnliche
Belastungen,ich würde sagen den, den man für den mittellosen partner
aufgewendet hat…gibt es einen Pauschalbetrag oder muß man die
Aufwendungen alle zusammenzählen?nix pausch, rechnen…
ist Quatsch. Bei Wirtschaften in einer Haushaltsgemeinschaft sieht der von Frank angegebene Link des Bundesfinanzministeriums und R 33a Abs 1 EStRichtlinien vor, dass pauschal der Höchstbetrag anerkannt wird.
http://195.243.173.120/
dort „Steuerrecht“, dann „Richtlinien“ und dann R 33a
Schöne Grüße
C.