Steuererklärung bei eheähnlicher Gemeinschaft

Wollte mal wissen was man eingeben muß und vorallem wo und wie.
Da geht es bestimmt mehereren Personen so, ein Mann ( berufstätig ) zieht mit einer Frau ( Harz IV ) zusammen. Die Frau hat ein Kind von einem anderen Mann. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Frau Harz IV, Unterhalt und Kindergeld für die Tochter bekommen. Da der Mann berufstätig ist bekommt die Frau kein Harz IV mehr sondern nur noch Unterhalt und Kindergeld für die Tochter. Kann der Mann nun irgendwelche Ausgaben wie z.B. Miete, Nebenkosten, Strom, Lebensmittel, Kleidung, Krankenkassengebühren oder sonstige bei einem Lohnsteuerausgleich angeben, und wenn ja wo muß man diese eintragen. Braucht man dafür irgendwelche Nachweise? Krankenkasse muß diese Frau sich selber bezahlen da eine Familienversicherung nicht möglich ist. Vielen Dank im voraus für eure Mühe, hoffe mit meiner Frage mehreren Menschen geholfen zu haben.

Hallo!

Ausgaben wie z.B. Miete, Nebenkosten, Strom, Lebensmittel,
Kleidung

=> kein Abzug möglich, da Kosten der privaten Lebensführung

Krankenkassengebühren
=> Abzug als Sonderausgaben möglich (im Mantelbogen auf Seite 3)

Braucht man dafür irgendwelche Nachweise?
=> Ja

VG
adele

ein Mann (
berufstätig ) zieht mit einer Frau ( Harz IV ) zusammen. Die
Frau hat ein Kind von einem anderen Mann. Bis zu diesem
Zeitpunkt hat die Frau Harz IV, Unterhalt und Kindergeld für
die Tochter bekommen. Da der Mann berufstätig ist bekommt die
Frau kein Harz IV mehr sondern nur noch Unterhalt und
Kindergeld für die Tochter. Kann der Mann nun irgendwelche
Ausgaben wie z.B. Miete, Nebenkosten, Strom, Lebensmittel,
Kleidung, Krankenkassengebühren oder sonstige bei einem
Lohnsteuerausgleich angeben, und wenn ja wo muß man diese
eintragen.

er kann diese aufwendungen als unterhalt im sinne von § 33 a als außergewöhnliche belastung geltend machen.

daran sind weitere voraussetzungen geknüpft, wie z.b.die kürzung der öffentlichen mittel für den unterhaltsempfänger und die eheähnliche gemeinschaft, was ja gegeben ist.

gruß inder

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Vielen dank für eure schnellen Antworten, waren sehr hilfreich.
Die Voraussetzungen von denen ihr geschrieben habt sind gegeben,
aber welchen betrag soll man da angeben als außergewöhnliche Belastungen, gibt es einen Pauschalbetrag oder muß man die Aufwendungen alle zusammenzählen? Gibt man dort den Jahresaufwand ein oder wird der Betrag monatlich angegeben? Vielen dank nochmals für eure Antworten!!
Gruß
Markus

Vielen dank für eure schnellen Antworten, waren sehr
hilfreich.
Die Voraussetzungen von denen ihr geschrieben habt sind
gegeben,

wieso „ihr“, ich habe meinen beitrag ganz alleine geschrieben.

aber welchen betrag soll man da angeben als außergewöhnliche
Belastungen,

ich würde sagen den, den man für den mittellosen partner aufgewendet hat…

gibt es einen Pauschalbetrag oder muß man die
Aufwendungen alle zusammenzählen?

nix pausch, rechnen…

Gibt man dort den
Jahresaufwand ein oder wird der Betrag monatlich angegeben?

wenn man die einkommensteuererklärung monatlich abgibt, dann den monatswert, wenn man für das ganze jahr die erklärung abgibt, dann die jahreswerte…

gruß inder

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Vielen dank für eure schnellen Antworten, waren sehr
hilfreich.
Die Voraussetzungen von denen ihr geschrieben habt sind
gegeben,

wieso „ihr“, ich habe meinen beitrag ganz alleine geschrieben.

mit ´´ihr´´ meinte ich auch adele2508, hatte auch eine Antwort geschrieben.

aber welchen betrag soll man da angeben als außergewöhnliche
Belastungen,

ich würde sagen den, den man für den mittellosen partner
aufgewendet hat…

gibt es einen Pauschalbetrag oder muß man die
Aufwendungen alle zusammenzählen?

nix pausch, rechnen…

Gibt man dort den
Jahresaufwand ein oder wird der Betrag monatlich angegeben?

wenn man die einkommensteuererklärung monatlich abgibt, dann
den monatswert, wenn man für das ganze jahr die erklärung
abgibt, dann die jahreswerte…

gruß inder

Vielen dank nochmal, habs nun verstanden.

welchen betrag soll man da angeben

Hier sind Rechenbeispiele

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/071,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Totaler Unsinn die Antwort von ADELE.

Bitte, lassen Sie es doch einfach. Es bringt doch nichts, wenn Fachleute solche Antworten von Möchtegernexperten immer wieder richtigstellen müssen.

Unterstützung bedürftiger Personen
Hi,

Das wurde schon mal gefragt, aber den exakten Link habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, nur
/t/elternunterhalt-absetzbar/4265164/3

aber welchen betrag soll man da angeben als außergewöhnliche
Belastungen,

ich würde sagen den, den man für den mittellosen partner
aufgewendet hat…

gibt es einen Pauschalbetrag oder muß man die
Aufwendungen alle zusammenzählen?

nix pausch, rechnen…

ist Quatsch. Bei Wirtschaften in einer Haushaltsgemeinschaft sieht der von Frank angegebene Link des Bundesfinanzministeriums und R 33a Abs 1 EStRichtlinien vor, dass pauschal der Höchstbetrag anerkannt wird.
http://195.243.173.120/
dort „Steuerrecht“, dann „Richtlinien“ und dann R 33a

Schöne Grüße
C.