Elternunterhalt absetzbar?

Hallo Martin,

wie du schon befürchtet hast…§ 33 ist nicht anwendbar, da es § 33 a Abs. 1 EstG gibt.

Unterhaltsleistungen sind im Jahr bis zu 7.680,-€ abziehbar, wobei eine zumutbare Belastung nicht angerechnet wird. Dieser Betrag wird um eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person, die über 624,- € (im Jahr, ein lächerlicher Betrag, aber das ist nur meine Meinung…) liegen, gekürzt.

Im Detail gibt es da noch viele nette Einzelregelungen, aber das ist die Grundregelung, fürs Abchecken, ob sich da was absetzen lässt.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__33a.html

Schöne Grüße
C.