Elternunterhalt absetzbar?

Hallo Leute,

wenn jemand vom Sozialamt verpflichtet wird, seiner Mutter, die im Pflegeheim lebt, monatlich Euro 400,00 zu zahlen.

Kann er diesen Betrag dann von der Steuer absetzen?

Danke
L

Servus,

Kann er diesen Betrag dann von der Steuer absetzen?

Ja. Wenn ich es richtig verstehe, in dieser Konstellation nach Maßgabe des § 33 EStG. Wenn ich mir allerdings den wuchernden Wildwuchs von §§ 33a-c EStG anschaue (überall, wo ein Buchstaben am Paragraphen hängt, ist rumgepfuscht worden), fühle ich mich nur noch alt und müde - es kann sein, dass da noch irgendwo ein Teilsatz lauert, der die Sache viel komplexer macht, ich kapier die Teilsatzwut des Gesetzgebers nicht mehr, und er selber offenbar auch nicht - ESt war zu Zeiten was richtig Schönes…

Wie auch immer: Falls nur § 33 EStG greifen sollte, hier isser (samt Berechnung der „zumutbaren Belastung“):

http://bundesrecht.juris.de/estg/__33.html

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

wie du schon befürchtet hast…§ 33 ist nicht anwendbar, da es § 33 a Abs. 1 EstG gibt.

Unterhaltsleistungen sind im Jahr bis zu 7.680,-€ abziehbar, wobei eine zumutbare Belastung nicht angerechnet wird. Dieser Betrag wird um eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person, die über 624,- € (im Jahr, ein lächerlicher Betrag, aber das ist nur meine Meinung…) liegen, gekürzt.

Im Detail gibt es da noch viele nette Einzelregelungen, aber das ist die Grundregelung, fürs Abchecken, ob sich da was absetzen lässt.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__33a.html

Schöne Grüße
C.

Dankeschön -

„unterhaltsberechtigt“ funktioniert ja auch andersrum…
Schöne Grüße

MM