Hallo,
wenn ein lediger Arbeitnehmer zu Unterhaltszahlungen an die Ex-Freundin verpflichtet ist (Betreuungsunterhalt für die gemeinsame Tochter, die bei der Exfreundin lebt), wo kann er das von der Steuer absetzen?
Gilt hier auch der Sonderausgabenabzug (Anlage U - oder gilt das nur für geschiedene Paare?), oder fällt es unter „aussergewöhnliche Belastungen“?
Im zweiten Falle wären wohl nur 640 Euro pro Monat absetzbar - was macht der Unterhaltspflichtige aber, wenn er zur Zahlung der vollen Grundsicherung, also 770 Euro pro Monat verpflichtet ist?
Gruss,
Matthias