Unterstützung bedürftiger Personen Lebensgefährtin
Hi,
Und zwar nähmen wir mal ein ein Mann, alleinverdiener lebt mit
seiner Freundin (nicht verheiratet!)
also Einzelveranlagung
und dem gemeinsamen Kind
zusammen.
dafür Kinderfreibetrag, Anrechnung halbes Kindergeld
Da er seine Freundin nicht über die gesetzl.
Krankenversicherung mitversichern kann und sie selbst nicht
arbeitet hat sie sich freiwillig krankenversichert. Die Kosten
werden aber jeden Monat von ihrem Freund überwiesen.
Kann er die Kosten für die KV seiner Freundin von der Steuer
absetzen?
das nennt sich Unterstützung bedürftiger Personen und wird pauschal mit 7.680,-€ jährlich anerkannt, § 33a Abs. 1 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
Die Freundin ist unterhaltsberechtigt, da es eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist. Im Sozialrecht wird der Haushalt zusammengerechnet. Da die unterstützte Person im gleichen Haushalt lebt, wird der Höchstbetrag ohne Nachweise anerkannt.
/t/entlastung-fuer-eheaehnliches-verhaeltnis/4587014/4
/t/steuererklaerung-bei-eheaehnlicher-gemeinschaft/4…
/t/eheaehnliche-gemeinschaft-mit-kind/2748420
(aber andere Kinderkonstellation)
/t/elternunterhalt-absetzbar/4265164
Schöne Grüße
C.