Versicherungen / Kontoführung / Hausmüll

Schönen guten Tag allseits!

Hilft mir bitte jemand mit den folgenden Fragen weiter?

1a) Person A unterhält Person B und macht in der Anlage Unterhalt pauschal 7680 Euro geltend. A hat für B Versicherungen abgeschlossen (Unfall-, Gesundheitszusatz-) und zahlt die Prämien. Kann A diese Ausgaben zu den Ausgaben für seine eigenen Versicherungen addieren und dort geltend machen oder fallen sie unter die Ausgaben für den Unterhalt?

1b) Dieselbe Situation wie oben, aber ersetze „Versicherungsprämien“ mit „Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen“.

  1. Kann ein Rentner die 16 Euro Kontoführungsgebühren geltend machen oder sind die schon im 102-Euro-Werbungskosten-Pauschbetrag inbegriffen?

  2. Fällt die Hausmüllabfuhr unter haushaltsnahe Dienstleistungen?

Besten Dank im voraus für jede Hilfestellung!

Grüße,
Zeh_14

Hallo,

1a) Person A unterhält Person B und macht in der Anlage
Unterhalt pauschal 7680 Euro geltend. A hat für B
Versicherungen abgeschlossen (Unfall-, Gesundheitszusatz-) und
zahlt die Prämien. Kann A diese Ausgaben zu den Ausgaben für
seine eigenen Versicherungen addieren und dort geltend machen
oder fallen sie unter die Ausgaben für den Unterhalt?

zu seinen eigenen Versicherungen wird A die Ausgaben sicherlich nicht addieren können, es sind ja nicht seine.
Es kommt darauf an ob A die Leistungen freiwillig bezahlt oder auf Grund eines Unterhaltstitel. Dann gehört es in die Rubrik Sonderausgaben (normalerweise sind hier nur berufsspezifische Ausgaben einzutragen) oder Unterhalt. Vielleicht sogar unter aussergewöhnliche Belastungen.

1b) Dieselbe Situation wie oben, aber ersetze
„Versicherungsprämien“ mit „Praxisgebühren und
Medikamentenzuzahlungen“.

Das müssten Sonderausgaben sein.

  1. Kann ein Rentner die 16 Euro Kontoführungsgebühren geltend
    machen oder sind die schon im
    102-Euro-Werbungskosten-Pauschbetrag inbegriffen?

Das ist nach meinem Wissen in den Pauschalen enthalten. Aber warum nicht trotzden aufführen? Es kann maximal gestrichen werden.

  1. Fällt die Hausmüllabfuhr unter haushaltsnahe
    Dienstleistungen?

Nein, das sind reine Wohnnebenkosten und privat nie absetzbar. Oder die Wohnung ist mit einem Gewerbe verbunden.

Wenn A sich aber nicht sicher ist ob er irgendwelche Kosten geltend machen kann, dann soll er doch alle Kosten in allen Rubriken doppelt aufführen. Dann kann man „nichts vergessen“ und der Finanzbeamte freut sich sich das er viel streichen darf. :smile:
Und unterm Strich sind dann alle Kosten die absetzbar sind irgendwo aufgeführt und gelten dann.

Anders ist es wenn sie falsch oder gar nicht aufgeführt sind. Der Finanzbeamte wird die EStE nicht korrigieren, sondern nur bearbeiten.

Schönen Gruß,
John

Hi,

zu seinen eigenen Versicherungen wird A die Ausgaben
sicherlich nicht addieren können, es sind ja nicht seine.

richtig

Es kommt darauf an ob A die Leistungen freiwillig bezahlt oder
auf Grund eines Unterhaltstitel.

Hast du dazu eine Fundstelle? so pauschal gesagt, weckst du nur falsche Hoffnungen

Dann gehört es in die Rubrik
Sonderausgaben (normalerweise sind hier nur berufsspezifische
Ausgaben einzutragen)

aber hallo, wo steht sowas? sprechen wir vom deutschen Einkommensteuerrecht?

oder Unterhalt. Vielleicht sogar unter
aussergewöhnliche Belastungen.

das „vielleicht“ gefällt mir besonders…Hast du eine Ahnung oder nicht?
Hier ist ein Expertenforum.

Das ist nach meinem Wissen in den Pauschalen enthalten.

richtig

Aber
warum nicht trotzden aufführen? Es kann maximal gestrichen
werden.

Das ist eine Anleitung zur Steuerhinterziehung.

Wenn A sich aber nicht sicher ist ob er irgendwelche Kosten
geltend machen kann, dann soll er doch alle Kosten in allen
Rubriken doppelt aufführen.

auch das nennt sich Steuerhinterziehung

Dann kann man „nichts vergessen“
und der Finanzbeamte freut sich sich das er viel streichen
darf. :smile:
Und unterm Strich sind dann alle Kosten die absetzbar sind
irgendwo aufgeführt und gelten dann.

auf so einen Scherzkeks haben wir gerade gewartet

Schöne Grüße
C.

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Unterstützung bedürftiger Personen Inland
Hi,

schau mal unter
/t/freiwillige-kv-von-steuer-absetzen/4978155

/t/unterhalt-fuer-ex-freundin-von-der-steuer-absetze…

Es sind also außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG zu prüfen.

Mehr als der Maximalbetrag geht nicht.

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

du scheinst keine große Ahnung im Bereich Steuerrecht zu haben, aber mit schnellen Aussagen immer zu haben sein.

Warum sollte irgendeine meiner Aussagen eine Anleitung zur Steuerhinterziehung sein? Diese Aussage von dir ist einfach nur dumm.

Warum sollte in unserem chaotischen Steuerrecht der „Normalbürger“ nicht einfach die Notbremse ziehen und alles doppelt und dreifach angeben? Irgendwo wird es ja wohl richtig hingehören! Aber wohin?

Und bei der Überprüfung wird es eben ggfl. gestrichen. Einen Nachweis kann man nur einmal absetzen.

Es kommt darauf an ob A die Leistungen freiwillig bezahlt oder
auf Grund eines Unterhaltstitel.

Hast du dazu eine Fundstelle? so pauschal gesagt, weckst du
nur falsche Hoffnungen

Nein, ich habe nichts pauschal gesagt

Dann gehört es in die Rubrik
Sonderausgaben (normalerweise sind hier nur berufsspezifische
Ausgaben einzutragen)

aber hallo, wo steht sowas? sprechen wir vom deutschen
Einkommensteuerrecht?

Ich sagte „normalerweise“

oder Unterhalt. Vielleicht sogar unter
aussergewöhnliche Belastungen.

das „vielleicht“ gefällt mir besonders…Hast du eine Ahnung
oder nicht?
Hier ist ein Expertenforum.

Das ist nach meinem Wissen in den Pauschalen enthalten.

richtig

Richtig

Aber
warum nicht trotzden aufführen? Es kann maximal gestrichen
werden.

Das ist eine Anleitung zur Steuerhinterziehung.

??? Warum?

Wenn A sich aber nicht sicher ist ob er irgendwelche Kosten
geltend machen kann, dann soll er doch alle Kosten in allen
Rubriken doppelt aufführen.

auch das nennt sich Steuerhinterziehung

Nein, siehe oben.

Dann kann man „nichts vergessen“
und der Finanzbeamte freut sich sich das er viel streichen
darf. :smile:
Und unterm Strich sind dann alle Kosten die absetzbar sind
irgendwo aufgeführt und gelten dann.

auf so einen Scherzkeks haben wir gerade gewartet

Bitte nicht verbal werden!

John

du scheinst keine große Ahnung im Bereich Steuerrecht zu
haben, aber mit schnellen Aussagen immer zu haben sein.

=> du scheinst keine Ahnung zu haben, wer Cirwalda ist, geschweige vom Steuerrecht…
=> hier kann zwar jeder antworten, aber doch bitte nur dann, wenn man Ahnung hat…

Schöne Grüße
e

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Huhu John,

das Plauderbrett ist weiter unten. Dein Vorschlag „Alles irgendwie ‚angeben‘, damit der Beamte sich bei der Veranlagung freut, dass er das alles irgendwie wieder ‚streichen‘ kann“, gehört nicht hierher, sondern dorthin. Bitte liefere für Deine Vorschläge ordentliche Begründungen, oder lass sie sein.

[MOD]: Persönliche Auseinandersetzungen mit den Verfassern anderer Beiträge bitte ich persönlich zu führen. Deine Äußerungen zu C.'s Kompetenz lass ich jetzt mal stehen, weil sie so lustig sind und für andere Leser die Möglichkeit bieten, die Deinige zu beurteilen.[/MOD]

Zu meiner Jugend gab es für derlei Aktionen den schönen Begriff „Trick 17 mit Selbstüberlistung“ - wird das heutzutags eigentlich noch verstanden?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

zu den anderen Themen wurde schon Stellung genommen.
Aber interessant finde ich dies:

  1. Fällt die Hausmüllabfuhr unter haushaltsnahe
    Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Reparaturen und Arbeiten, die üblicherweise im Haushalt anfallen und für die eine ordentliche Rechnung mit Überweisung vorgelegt werden können.

Die Hausmüllabfuhr schafft den Müll weg, der üblicherweise beim Betreiben eines Haushalts anfällt, man erhält eine ordentliche Rechnung und von einer Barzahlung habe ich da auch noch nichts gehört.

Somit sind eigentlich alle Voraussetzungen erfüllt.
Mir ist jetzt auch nicht bekannt, dass in den Erlassen zu § 35a EStG die Müllabfuhr explizit ausgeschlossen ist.

Es scheint lohnend zu sein, dies zu beantragen und mit dem Finanzamt darüber zu streiten.

Gruß
Lawrence

Die Hausmüllabfuhr schafft den Müll weg, der üblicherweise
beim Betreiben eines Haushalts anfällt, man erhält eine
ordentliche Rechnung und von einer Barzahlung habe ich da auch
noch nichts gehört.

Ich hab jetzt keine Fundstelle dafür, aber ich meine gelesen zu haben, dass die Verwaltung der Auffassung ist, dass die Hauptaufgabe eben nicht die Abfuhr des Mülls ist sondern die Entsorgung / Lagerung. Und dies findet eben nicht in einem Haushalt statt sondern auf der Mülldeponie oder wo auch immer.

Diese Auffassung ist m. E. auch nachvollziehbar, denn ein Großteil der Müllgebühren wird wohl auf die Entsorgung / Lagerung entfallen und nicht auf die Abfuhr.

Und wenn man ganz pingelig wäre, dann könnte man die Auffassung vertreten, dass die Abfuhr selbst auch nicht in einem inländischen Haushalt stattfindet…