Hallo Cirwalda,
du scheinst keine große Ahnung im Bereich Steuerrecht zu haben, aber mit schnellen Aussagen immer zu haben sein.
Warum sollte irgendeine meiner Aussagen eine Anleitung zur Steuerhinterziehung sein? Diese Aussage von dir ist einfach nur dumm.
Warum sollte in unserem chaotischen Steuerrecht der „Normalbürger“ nicht einfach die Notbremse ziehen und alles doppelt und dreifach angeben? Irgendwo wird es ja wohl richtig hingehören! Aber wohin?
Und bei der Überprüfung wird es eben ggfl. gestrichen. Einen Nachweis kann man nur einmal absetzen.
Es kommt darauf an ob A die Leistungen freiwillig bezahlt oder
auf Grund eines Unterhaltstitel.
Hast du dazu eine Fundstelle? so pauschal gesagt, weckst du
nur falsche Hoffnungen
Nein, ich habe nichts pauschal gesagt
Dann gehört es in die Rubrik
Sonderausgaben (normalerweise sind hier nur berufsspezifische
Ausgaben einzutragen)
aber hallo, wo steht sowas? sprechen wir vom deutschen
Einkommensteuerrecht?
Ich sagte „normalerweise“
oder Unterhalt. Vielleicht sogar unter
aussergewöhnliche Belastungen.
das „vielleicht“ gefällt mir besonders…Hast du eine Ahnung
oder nicht?
Hier ist ein Expertenforum.
Das ist nach meinem Wissen in den Pauschalen enthalten.
richtig
Richtig
Aber
warum nicht trotzden aufführen? Es kann maximal gestrichen
werden.
Das ist eine Anleitung zur Steuerhinterziehung.
??? Warum?
Wenn A sich aber nicht sicher ist ob er irgendwelche Kosten
geltend machen kann, dann soll er doch alle Kosten in allen
Rubriken doppelt aufführen.
auch das nennt sich Steuerhinterziehung
Nein, siehe oben.
Dann kann man „nichts vergessen“
und der Finanzbeamte freut sich sich das er viel streichen
darf. 
Und unterm Strich sind dann alle Kosten die absetzbar sind
irgendwo aufgeführt und gelten dann.
auf so einen Scherzkeks haben wir gerade gewartet
Bitte nicht verbal werden!
John