Abstrakter Fall:
Mal angenommen, ein unverheiratetes Paar lebe zusammen und habe gemeinsame Kinder. Die Frau sei in Vollzeit berufstätig, der Mann ohne eigenes Einkommen, aber arbeitslos gemeldet und über das Arbeitsamt krankenversichert. Eine Vermittlung in ein SV-pflichtiges Arbeitsverhälntnis wäre jedoch eher unwahrscheinlich, da die verfügbare Zeit bei Kindern und Haushalt entsprechend gering sei.
Nun suche das Paar eine möglichst kostengünstige Lösung, bei der der Mann krankenversichert sei aber dennoch Zeit für Haushalt und Kinder hat. Nun spielten beide mit dem Gedanken, dass er sich von der Mutter seiner Kinder einstellen ließe?
Somit wäre er krankenversichert und hätte eigene Einkünfte, die aber keine Steuerlast bei ihm bewirkten. Die Partnerin würde diese aber im Gegenzug (Bruttolohn und AG-Anteile SV) als Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis von der Steuer absetzen wollen.
Und wenn man den Gedanken weiterspinnt:
Könnte die Mutter dennoch den Unterhalt (7.680 EUR) für den bisher mittellosen Partner und evtl. künftigen Verdiener in der Gleitzone weiterhin bedenkenlos als außergewöhnliche Belastung ansetzen? Natürlich angenommen, dass SEIN Vermögen und Einkommen unter 15.500 EUR lägen.
Kurzfassung der Frage:
- Könnte SIE den Partner SV-pflichtig im Haushalt als AN beschäftigen?
- Wäre die steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen gefährdet, weil der AN der Lebenspartner sei und im gemeinsamen Haushalt gemeldet sei?
- Wäre weiterhin der Unterhalt an den Lebenspartner als agw. Belastung abzugsfähig?