Haushaltsnahe Beschäftigung des Lebenspartners?

Abstrakter Fall:
Mal angenommen, ein unverheiratetes Paar lebe zusammen und habe gemeinsame Kinder. Die Frau sei in Vollzeit berufstätig, der Mann ohne eigenes Einkommen, aber arbeitslos gemeldet und über das Arbeitsamt krankenversichert. Eine Vermittlung in ein SV-pflichtiges Arbeitsverhälntnis wäre jedoch eher unwahrscheinlich, da die verfügbare Zeit bei Kindern und Haushalt entsprechend gering sei.
Nun suche das Paar eine möglichst kostengünstige Lösung, bei der der Mann krankenversichert sei aber dennoch Zeit für Haushalt und Kinder hat. Nun spielten beide mit dem Gedanken, dass er sich von der Mutter seiner Kinder einstellen ließe?
Somit wäre er krankenversichert und hätte eigene Einkünfte, die aber keine Steuerlast bei ihm bewirkten. Die Partnerin würde diese aber im Gegenzug (Bruttolohn und AG-Anteile SV) als Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis von der Steuer absetzen wollen.
Und wenn man den Gedanken weiterspinnt:
Könnte die Mutter dennoch den Unterhalt (7.680 EUR) für den bisher mittellosen Partner und evtl. künftigen Verdiener in der Gleitzone weiterhin bedenkenlos als außergewöhnliche Belastung ansetzen? Natürlich angenommen, dass SEIN Vermögen und Einkommen unter 15.500 EUR lägen.
Kurzfassung der Frage:

  1. Könnte SIE den Partner SV-pflichtig im Haushalt als AN beschäftigen?
  2. Wäre die steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen gefährdet, weil der AN der Lebenspartner sei und im gemeinsamen Haushalt gemeldet sei?
  3. Wäre weiterhin der Unterhalt an den Lebenspartner als agw. Belastung abzugsfähig?
  1. Könnte SIE den Partner SV-pflichtig im Haushalt als AN
    beschäftigen?

Als was denn? Als Betreuer seiner eigenen Kinder? Im übrigen ist das eine Frage für das Brett Versicherungen.

In Zeile 109 der Steuererklärung würde man dann Hauswirtschaftliche Leistung angeben. Mit der Kinderbetreuung hat das nichts zu tun.
Und im Brett Versicherungen hat die Frage auch nichts verloren, da es hier theoretisch um die Berücksichtigung in der Steuererklärung geht.

haushaltsnahes Beschäftigung Lebensgefährte
Hi,

Nun suche das Paar eine möglichst kostengünstige Lösung, bei
der der Mann krankenversichert sei aber dennoch Zeit für
Haushalt und Kinder hat.

schon mal an so was wie „Ehe“ gedacht?

Nun spielten beide mit dem Gedanken,
dass er sich von der Mutter seiner Kinder einstellen ließe?
Somit wäre er krankenversichert und hätte eigene Einkünfte,
die aber keine Steuerlast bei ihm bewirkten. Die Partnerin
würde diese aber im Gegenzug (Bruttolohn und AG-Anteile SV)
als Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis von der Steuer
absetzen wollen.

Das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis mit Lebensgefährten wird nicht anerkannt, siehe
http://www.bundc.net/Merkblaetter_Checklisten/Merkbl…

Und wenn man den Gedanken weiterspinnt:
Könnte die Mutter dennoch den Unterhalt (7.680 EUR) für den
bisher mittellosen Partner und evtl. künftigen Verdiener in
der Gleitzone weiterhin bedenkenlos als außergewöhnliche
Belastung ansetzen? Natürlich angenommen, dass SEIN Vermögen
und Einkommen unter 15.500 EUR lägen.

nein, da die anrechnungsfreien Einkünfte -im Jahr- 624,-€ betragen!
/t/entlastung-fuer-eheaehnliches-verhaeltnis/4587014

/t/freiwillige-kv-von-steuer-absetzen/4978155

Kurzfassung der Frage:

  1. Könnte SIE den Partner SV-pflichtig im Haushalt als AN
    beschäftigen?

nein

  1. Wäre die steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltsnahen
    Beschäftigungsverhältnissen gefährdet, weil der AN der
    Lebenspartner sei und im gemeinsamen Haushalt gemeldet sei?

willst du eigentlich hier eine Anleitung zur Steuerhinterziehung. Alleine das gemeinsame Kind macht das Modell schon unmöglich.

  1. Wäre weiterhin der Unterhalt an den Lebenspartner als agw.
    Belastung abzugsfähig?

nein

Schöne Grüße
C.

Danke für Deine Antwort.

Noch mal zur Info:
Dies ist ein abstrakter Fall ohne persönlichen Bezug zu mir - siehe Bestimmungen. Ich spiele nur wirklich sehr gern steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der unterschiedlichsten Arten durch.

schon mal an so was wie „Ehe“ gedacht?

Ehe sei ausgeschlossen - dann würde sich die Frage gar nicht stellen.

Das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis mit Lebensgefährten
wird nicht anerkannt, siehe
http://www.bundc.net/Merkblaetter_Checklisten/Merkbl…

Das ist genau die Info, die ich gesucht habe!

willst du eigentlich hier eine Anleitung zur
Steuerhinterziehung.

Ganz sicher nicht!!! (siehe meine Hinweise oben)

Schöne Grüße

Danke, Dir auch!