Hallo,
ein Paar lebt in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammen.
Die Frau arbeitet (nur als Beispiel, es könnte auch anders herum sein), der Mann studiert.
Bisher hat der Mann Bafög erhalten, dies entfällt seit Herbst 2010 wegen Überschreitung der Regelstudienzeit.
Die Frau unterstützt ihren Freund finanziell durch mietfreies Wohnen, Übernahme sämtlicher Kosten (Nebenkosten, Bekleidung, Studienmaterial, Essen, Krankenkasse…).
Kann die Frau die Kosten für 2010 von der Steuer absetzen (Unterstützung Bedürftiger)?
Der Mann hat kein Hartz4 beantragt, da er ohnehin keines erhalten hätte (Anrechnung des Einkommens der Freundin). Muss zwingend ein Ablehnungsbescheid beigelegt werden? Wenn ja, kann man diesen Rückwirkend beantragen?
Muss der Mann eine Bescheinigung ausstellen oder wie werden die Zahlungen nachgewiesen (Nebenkosten, Kleidung und Lebensmittel zahlt die Frau aus eigener Tasche, der Mann erhält unregelmäßig ein kleines Taschengeld für Diverses…)?
Können diese Kosten nur rückwirkend oder auch im voraus (da der Jahresverlauf abzusehen ist) angegeben werden?
Freue mich auf eine Antwort zu diesem fiktiven Fall.
Gruß
Tato