Unterstützung Bedürftiger

Hallo,

ein Paar lebt in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammen.
Die Frau arbeitet (nur als Beispiel, es könnte auch anders herum sein), der Mann studiert.
Bisher hat der Mann Bafög erhalten, dies entfällt seit Herbst 2010 wegen Überschreitung der Regelstudienzeit.
Die Frau unterstützt ihren Freund finanziell durch mietfreies Wohnen, Übernahme sämtlicher Kosten (Nebenkosten, Bekleidung, Studienmaterial, Essen, Krankenkasse…).

Kann die Frau die Kosten für 2010 von der Steuer absetzen (Unterstützung Bedürftiger)?

Der Mann hat kein Hartz4 beantragt, da er ohnehin keines erhalten hätte (Anrechnung des Einkommens der Freundin). Muss zwingend ein Ablehnungsbescheid beigelegt werden? Wenn ja, kann man diesen Rückwirkend beantragen?

Muss der Mann eine Bescheinigung ausstellen oder wie werden die Zahlungen nachgewiesen (Nebenkosten, Kleidung und Lebensmittel zahlt die Frau aus eigener Tasche, der Mann erhält unregelmäßig ein kleines Taschengeld für Diverses…)?

Können diese Kosten nur rückwirkend oder auch im voraus (da der Jahresverlauf abzusehen ist) angegeben werden?

Freue mich auf eine Antwort zu diesem fiktiven Fall.

Gruß
Tato

Hallo,

hier ist grundsätzlich Unterstützung im steuerlichen Sinne möglich, aber nur wenn die Eltern des Studenten für diesen keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben.

Belegt werden muss gar nichts, der Unterhaltshöchstbetrag von 8004 € wird durch die Gewährung von freier Kost und Logis alleine erreicht.

Zusätzlich hierzu kann neuerdings auch die Übernahme der Beiträge zur Basis-Krankenversicherung als Unterhalt deklariert werden.

BAFÖG und sonstige Einnahmen des Studenten sind natürlich gegenzurechnen.

Man muss vom Amt keinen Ablehnungsbescheid vorlegen, da auch das Finanzamt mittlerweile mitbekommen hat, dass es in einer solchen Konstellation wegen bestehender Bedarfsgemeinschaft keine Hartz-IV-Leistungen gibt.

Gruß
Lawrence

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

wie ist es mit der Bafög-Zeit? Wenn der Mann (nehmen wir mal an) 500 Euro Bafög erhalten hat und in dieser Zeit trotzdem schon unterstützt wurde, kann die Frau dieses ja auch anrechnen.
Geht es so einfach 667-500=167€ / Monat als anrechnbarer Zuschuss? Alternativ auf das komplette Jahr umgerechnet… Oder gibt es noch irgendwelche Freibeträge?

Viele Grüße
Tato