Unterstützung Bedürftiger in der Steuererklärung?

hallo,

unter welchen voraussetzungen ist es möglich, das mietfreie wohnen der eltern im haus des sohnes (eigene wohnung) als „unterstützung bedürftiger“ in der jahressteuer geltend zu machen? sind beide rentner mit einer monatsrente von zusammen ca 1100.

was braucht man als belege, das das anerkannt wird, oder ist die rente hierfür zu „hoch“? und dann die ortsübliche miete * 12 in die steuererklärung (bis max 7680, wie ich gelesen habe)?

1000 dank für jede info

Hallo,
grundsätzlich kann die Sachleistung ‚mietfreies Wohnen‘ als Unterhaltsleistungen bis zu einem Höchsbetrag von 8.004€ steuerlich berücksichtigt werden (§ 33 a Abs. 1 EStG ).
Allerdings vermindert sich der Höchsbetrag von 8.004€ um die eigenen Einkünfte und Bezüge der Eltern, soweit diese den Betrag von 624€ übersteigen.

Es ergibt sich daher folgende Berechnung:

Höchstbetrag 8.004€
Einkünfte der Eltern 1.100€ x 12 = 13.200€
./. Werbungskosten-Pauschbetrag 102€
./. Kostenpauschale 180€
verbleiben 12.918€

anrechnungsfrei 624€
anzurechnen 12.294€

Als Berücksichtigungsfähig verbleiben 0€

Gruss

Guten Tag,

vielen Dank für die fundierte Antwort. ich habe es befürchtet, jetzt wurde ich bestätigt.

1000 Dank nochmals
Grüsse