Unterstützung bedürftiger Personen

Hallo zusammen!

Folgender hypothetischer Fall:

Person A lebt mit seiner Mutter zusammen in einem Haus. Mutter ist Eigentümerin dieses Hauses. Da die Mutter nur eine geringe Rente erhält, unterstützt Person A die Mutter mit monatlichen Überweisungen auf das Konto der Mutter. Die Überweisungen finden regelmäßig statt (monatlich) - jedoch die Beträge variieren.

Angenommen, Person A würde teilweise nur 50 € für einen Zeitraum als Unterhalt geltend machen wollen, weil dieses der nachweisbare und zu zahlen mögliche Betrag gewesen wäre. Würde das FA dann die Frage stellen, wie es zu diesen Abweichungen kommen könnte und einen Nachweis fordern, warum die Mutter bspsw. im Januar mit 50 € auskam, und im Juni jedoch 300 € benötigt haben solle?

Oder könnte Person A tatsächlich ohne Nachweise den vollen zu berücksichtigenden Betrag geltend machen, auch wenn hierüber keine Nachweise existierten, da in diesem Fall ja beide unter einem Dach wohnten.

Danke für denjenigen, der zu dieser Überlegung einen Tipp hat.

Beste Grüße,

S.

Hallo,

lebt die unterstützte Person im selben Haushalt wie der Unterstützende zweifelt das Finanzamt es regelmäßig nicht an, wenn Unterhalt in Höhe der Höchstbeträge von jährlich 8004 Euro angesetzt wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

Das Finanzamt wird sich also freuen, wenn jemand nur solch geringe Beträge geltend macht.

Gruß
Lawrence

Was uU problematisch werden könnte ist, dass die Mutter Eigentümer in des Hauses ist, und daher evtl Vermögen über 15.500 € besitzt.

Unterstützung Einfamilienhaus
Hi,

Was uU problematisch werden könnte ist, dass die Mutter
Eigentümer in des Hauses ist, und daher evtl Vermögen über
15.500 € besitzt.

eine eigengenutzte kleinere Immobilie (angemessene) ist anrechnungsfrei wegen § 90 Abs. 2 Nr 8 SGB XII. Eventuell wird das aber erst im Einspruchsverfahren anerkannt

Siehe BFH Urteil vom 29.5.2008 III R 48/05
http://lexetius.com/2008,2195

Schöne Grüße
C.

1 „Gefällt mir“

Die ist nicht nur wg dem SGB anrechnungsfrei, sondern auch wg den EStR.
Aber ich frage mich halt, ob noch angemessen, wenn zB der Sohn mit dort wohnen kann.
Die genauen Umstände kennen wir nicht, daher hab ich geschrieben „unter Umständen“ und „eventuell“.

Sollte nur ein Hinweis sein, dass es Probleme geben KÖNNTE.

Hi,

Aber ich frage mich halt, ob noch angemessen, wenn zB der Sohn
mit dort wohnen kann.
Die genauen Umstände kennen wir nicht, daher hab ich
geschrieben „unter Umständen“ und „eventuell“.

Sollte nur ein Hinweis sein, dass es Probleme geben KÖNNTE.

ja, diese Probleme sehe ich auch

Es kann auch Probleme geben, da die Rente soweit sie 624,-€ überschreitet und zwar im Jahr, angerechnet wird.

Der Gedanke, dass der Sohn sich Miete erspart, ist mir zwar gekommen, jedoch hab ich keine Idee, ob sich das auswirkt.

Zusammenfassend: kleines Häuschen o.k., Villa => keine außergewöhnliche Belastung anzuerkennen

Schöne Grüße
C.