Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Ich habe eine Mutter,welche alleinstehend und Arbeitslos ist und sehr geringes Arbeitslosengeld erhält. Nun möchte ich sie finanziell unterstützen. Muß meine Mutter diese Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern? Ich möchte diese monatliche Unterstützung steuerlich geltend machen.
wenn das FA Deiner Mutter fragt, wovon sie gelebt hat, dann kann sie die Unterhaltsleistungen ruhig angeben, denn Unterhalt fällt in keine Einkunftsart (uns muss eigentlich erstmal nicht angegeben werden).
Mit den Unterhaltsaufwendungen ist das nämlich so…
Du kannst nur Aufwendungen bis zum Grundfreibetrag (7188 €) geltend machen. Das allerding auch nur insoweit, wie Deine Mutter nicht selbst für Ihren Unterhalt sorgen kann.
Zunächst kann sie dabei 624 € ohne Anrechnung verdienen. Jeder Cent drüber wird vom Grundfeibetrag wieder abgezogen. Deshalb kann Deine Mutter maximal über 7188 € (Unterhalt) zzgl 624 € (anrechnungsfreie Einkünfte) Einnahmen haben. Auf diesen Betrag fällt keine Steuer an.
Also relax.
wenn das FA Deiner Mutter fragt, wovon sie gelebt hat, dann
kann sie die Unterhaltsleistungen ruhig angeben, denn
Unterhalt fällt in keine Einkunftsart (uns muss eigentlich
erstmal nicht angegeben werden).
Mit den Unterhaltsaufwendungen ist das nämlich so…
Du kannst nur Aufwendungen bis zum Grundfreibetrag (7188 €)
geltend machen.
Das ist so nicht unbedingt richtig. Der Höchstbetrag von 7188.- Euro wird nur dann unterstellt, wenn die Mutter in Deinem Haushalt lebt. Lebt die Mutter aber in einem eigenen Haushalt, müssen die Unterhaltszahlungen nachgewiesen werden. Am besten ist es, wenn Du das anhand von Kontoauszügen nachweisen kannst. Bei Barzahlungsquittungen werden Finanzbeamte immer skeptisch, weil zwischen nahen Angehörigen ja auch mal Gefälligkeitsbescheinigungen ausgestellt werden.
Das allerding auch nur insoweit, wie Deine
Mutter nicht selbst für Ihren Unterhalt sorgen kann.
Zunächst kann sie dabei 624 € ohne Anrechnung verdienen. Jeder
Cent drüber wird vom Grundfeibetrag wieder abgezogen. Deshalb
kann Deine Mutter maximal über 7188 € (Unterhalt) zzgl 624 €
(anrechnungsfreie Einkünfte) Einnahmen haben. Auf diesen
Betrag fällt keine Steuer an.
Zudem stellt sich noch die Frage, was denn mit Deinem Vater ist. War er mit Deiner Mutter verheiratet? Falls ja, zahlt er Unterhalt an Deine Mutter? Falls es so ist, musst Du die Unterhaltszahlungen des Vaters in der Steuererklärung angeben. Dies mindert dann Deine abziehbaren Unterhaltsaufwendungen, ggf. auch bis zu 0.- Euro, wenn durch die Unterhaltszahlungen des Vaters bereits das Existensminimum der Mutter gesichert ist.