Unterstützung bei eheähnlichem Verhältnis

Hallo,
mein Freund erhält keine Arbeitslosenhilfe mehr, da wir zusammen wohnen und ich zuviel verdiene. Er würde sonst 109 Euro wöchentlich erhalten. Ich muß ihn auf Grund dessen auch privat krankenversichern. Kosten ca 120 Euro monatlich.
Kann mir einer sagen, ob ich dieses absetzen kann? Wenn ja wieviel und wo???
Danke für die Tips
Renate

hi,

unterhalt als aussergewöhnliche belastungen. hier ist der grund: kürzung von sozialhilfe des empfängers. da ihr einen gemeinsamen haushalt habt, werden pauschal im jahr 7680 EUR (bin mir jetzt gerade nicht sicher ob das auch der betrag von 2004 ist…) angesetzt.

gehe zum finanzamt, besorger dir das formular zum „lohnsteuerermäßigungsantrag“ fülle dort den teil zu unterhaltsaufwendungen aus, dann bescheid dazu dass der unterhaltene keine Sozi mehr bekommt wegen deiner einkünfte & gemeinsamen haushalt.

dann erhälst du den freibetrag auf die steuerkarte und zahlst jeden monat automatisch weniger lohnsteuer.

ausrechnen kannst du das mal bei http://www.kgo.de indem du einfach die 7680 / 12 = 640 EUR als freibetrag eingibst. bei einem gehalt von brutto 3.000 EUR und steuerklasse 1 ergibt sich eine ersparnis bei der steuer von ca. 130 EUR monatlich.

mfg vom

showbee

Hallo showbee,

da würde ich mich gerne gleich mit einer eigenen Frage dran hängen:

unterhalt als aussergewöhnliche belastungen. hier ist der
grund: kürzung von sozialhilfe des empfängers. da ihr einen
gemeinsamen haushalt habt, werden pauschal im jahr 7680 EUR
(bin mir jetzt gerade nicht sicher ob das auch der betrag von
2004 ist…) angesetzt.

gehe zum finanzamt, besorger dir das formular zum
„lohnsteuerermäßigungsantrag“ fülle dort den teil zu
unterhaltsaufwendungen aus, dann bescheid dazu dass der
unterhaltene keine Sozi mehr bekommt wegen deiner einkünfte &
gemeinsamen haushalt.

Gilt das auch, wenn der Ehepartner keine Arbeitslosenhilfe bekommt, weil ich laut denen zuviel verdiene (Kredite usw. interessieren die vom Arbeitsamt leider nicht wirklich)? Oder läuft es hier dann wieder ganz anders?

Viele Grüße
Ameria

Gilt das auch, wenn der Ehepartner keine Arbeitslosenhilfe
bekommt, weil ich laut denen zuviel verdiene (Kredite usw.
interessieren die vom Arbeitsamt leider nicht wirklich)? Oder
läuft es hier dann wieder ganz anders?

hi,

ja, auch wenn ALHI gekürzt wird. § 33a Abs. 1 EStG: „Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, daß die Aufwendungen bis zu 7188 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.

mfg vom

showbee

owt. Vielen Dank!

Hallo,
auch ich sage Danke für die Antwort. Bin ja mal gespannt, wie und was anerkannt wird.
Ciao
Renate