Unterstützung bei eheähnlichem Verhältnis

Gilt das auch, wenn der Ehepartner keine Arbeitslosenhilfe
bekommt, weil ich laut denen zuviel verdiene (Kredite usw.
interessieren die vom Arbeitsamt leider nicht wirklich)? Oder
läuft es hier dann wieder ganz anders?

hi,

ja, auch wenn ALHI gekürzt wird. § 33a Abs. 1 EStG: „Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, daß die Aufwendungen bis zu 7188 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.

mfg vom

showbee