Unterstuetzung bei einem Krimi Thema K-LV

Hallo Versicherungsprofis !

Es gibt singende Rechtsanwaelte !
Da habe ich mir gedacht, dass es auch schreibende Makler geben soll !

Nun benoetige ich Ihre / Eure Hilfe !

In der Fiktion handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, der etwa
1975 bis 1980 abgeschlossen wurde:
VN: Ehemann
VP: Ehefrau und Ehemann
Kapitale Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
Mit verdoppelter Summe bei Unfalltod

Die Ehefrau vermutet die Existenz eines solchen Vertrages,
kommt aber nicht an die Unterlagen heran, um z.B. den
Versicherer festzustellen

1.Frage:
Gibt es eine Moeglichkeit einen Vertrag ausfindig zu machen,
wenn die VP die Anfrage stellt oder eine beauftragte Anwaeltin ?
(wie gesagt der VR, der Beginn etc. etc. sind unbekannt)

2.Frage
Wenn die Ehefrau nun an einem Unfall sterben sollte, wer bekommt
die Summe ausbezahlt ?
nach einer rechtsgultigen Scheidung ?
innerhalb der Trennungszeit ?

Wie gesagt - die VP kommt nicht an die Daten des Vertrages heran,
sie kann sich schwach erinnern, mal so was unterschrieben zu haben !

Danke fuer Ihre / Eure Mithilfe !
Pe bzw. Hans Sturm

Hallo Versicherungsprofis !

Bin zwar nicht unbedingt ein solcher, werd´s aber trotzdem mal versuchen.

Hallo erstmal!

1.Frage:
Gibt es eine Moeglichkeit einen Vertrag ausfindig zu machen,
wenn die VP die Anfrage stellt oder eine beauftragte Anwaeltin
?
(wie gesagt der VR, der Beginn etc. etc. sind unbekannt)

In dem Falle hat die fiktive Frau ganz schlechte Karten. Wenn der VR unbekannt ist, dann gibt es keine Chance, rauszufinden, wo wer einen Vertrag abgeschlossen hat. Dabei ist der Beginn eigentlich unwichtig. Es gibt nämlich kein Zentrales Register oder so für LV-Verträge.

Wenn man allerdings weiß, welcher VR, dann ist es auch einfach. Dort bräuchte man als VP nur anzufragen.

2.Frage
Wenn die Ehefrau nun an einem Unfall sterben sollte, wer
bekommt
die Summe ausbezahlt ?
nach einer rechtsgultigen Scheidung ?
innerhalb der Trennungszeit ?

Wer die Summe ausgezahlt bekäme, hängt vom jeweiligen Vertragsinhalt ab. Wenn der jeweils „Begünstigte im Todesfall“ nie geändert wird, dann halt derjenige, der als Begünstigter benannt ist. Wenn kein Begünstigter namentlich benannt ist, sondern stattdessen dort z.Bsp. steht „der in gültiger Ehe lebende Partner“ dann kann das variieren. Je nachdem halt. Bei Verträgen mit zwei versicherten VP können auch unwiderruflich beide gegenseitig benannt sein. Manchmal kann das dann nur mit Zustimmung beider geändert werden. Wie gesagt, hängt von den Vertragsdetails ab.

Wie gesagt - die VP kommt nicht an die Daten des Vertrages
heran,
sie kann sich schwach erinnern, mal so was unterschrieben zu
haben !

Das sieht wohl eher schlecht aus. Meine Empfehlung wäre, das diese fiktive Person sich beispielsweise mit den Steuerbescheiden der letzten Jahre beschäftigt. Wenn diese Versicherung von der Steuer abgesetzt wurde, dann könnte auch das Finanzamt den Vertrag kennen.

Andererseits könnte die Person auch versuchen, gerichtlich feststellen zu lassen, ob ein derartiger Vertrag existiert. Berechtigtes Interesse sollte ja vorhanden sein.

Mehr fällt mir momentan dazu auch nicht ein. Hat aber wohl leider nicht soviel gebracht, wie ich vermute.

So long.

Der Dicke MD.

Hallo Pe o. Hans…

„Dicker“ hat ja schon einiges gesagt. Mit dem heutigen Stand wäre das zumindest schon gar nicht möglich, da eine volljährige VP mit unterschreiben muß. Nach damaligen Recht weiß ich nicht, ob das da schon galt.

Ein Tipp noch: Irgendjemand muß ja die Beiträge zahlen, geht i.d.R. über Bankeinzug. Und die Bankverbindung ist wohl leichter rauszufinden, als die VR. Vielleicht auf dem weg?

Andreas