Hallo Versicherungsprofis !
Es gibt singende Rechtsanwaelte !
Da habe ich mir gedacht, dass es auch schreibende Makler geben soll !
Nun benoetige ich Ihre / Eure Hilfe !
In der Fiktion handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, der etwa
1975 bis 1980 abgeschlossen wurde:
VN: Ehemann
VP: Ehefrau und Ehemann
Kapitale Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
Mit verdoppelter Summe bei Unfalltod
Die Ehefrau vermutet die Existenz eines solchen Vertrages,
kommt aber nicht an die Unterlagen heran, um z.B. den
Versicherer festzustellen
1.Frage:
Gibt es eine Moeglichkeit einen Vertrag ausfindig zu machen,
wenn die VP die Anfrage stellt oder eine beauftragte Anwaeltin ?
(wie gesagt der VR, der Beginn etc. etc. sind unbekannt)
2.Frage
Wenn die Ehefrau nun an einem Unfall sterben sollte, wer bekommt
die Summe ausbezahlt ?
nach einer rechtsgultigen Scheidung ?
innerhalb der Trennungszeit ?
Wie gesagt - die VP kommt nicht an die Daten des Vertrages heran,
sie kann sich schwach erinnern, mal so was unterschrieben zu haben !
Danke fuer Ihre / Eure Mithilfe !
Pe bzw. Hans Sturm