hallo Wissende,
habe neulich gehört, das die BA einen Zuschuss zu den Lohnkosten zahlt, wenn man einen Langzeitarbeitslosen einstellt. Wer weiß Näheres dazu? In welcher Höhe wird dieser zuschuss gezahlt? Ist es eine Kann- oder eine Muss-Leistung?
Konkreter Fall: AG erwägt, jemanden einzustellen (Vollzeit). Er hatte bis vor 1 Jahr jemanden beschäftigt, mit dem er sehr zufrieden war. Dann brachen zwei Großaufträge weg und er konnte denjenigen nicht mehr beschäftigen, woraufhin der Ex-Mitarbeiter arbeitslos wurde. Derjenige wurde auf 400-Euro-Basis weiterbeschäftigt. Nun sieht es wieder besser aus in den Auftragsbüchern und der AG würde den Ex-Mitarbeiter gerne wieder einstellen. Könnte es mit einer eventuellen Förderung Probleme geben, weil es sich um einen ehemaligen eigenen Mitarbeiter handelt? Oder weil derjenige weiter einen 400-Euro-Job in der Firma hatte?
habe auf der Seite der BA nix wirklich Erhellendes gefunden, vielleicht habt ihr noch den einen oder anderen Link für mich?
Danke sagt Teddy