Unterstützung bei Krankengeld

Hallo,

jemand ist in der Ausbildung längere Zeit krank und bekommt, statt des Ausbildungsgehalts, Krankengeld, welches ja niedriger ist.

Dieser jemand wohnt alleine in einer Wohnung und wird auch von den Eltern unterstützt.
Mit Unterstützung und Ausbildungsgehalt reicht es im Monat gerade so für Miete, Nebenkosten und etwas zu Essen.

Nun bekommt der jemand ja aber Krankengeld, das niedriger ist, als das Gehalt.

Daneben steigen aber die Lebenshaltungskosten, weil das günstige Essen im Betrieb weg fällt und der Arbeitgeber nicht mehr die ÖPNV-Abokarte zahlt (dadurch fallen Kosten für die Fahrt zum Arzt und zu Therapieeinrichtungen an).

Im Moment entsteht so eine Lücke von 100 Euro im Monat, die der jemand nicht durch weitere Sparmaßnahmen ausgleichen kann und die auch bei Genesung nicht abbezahlt werden kann. Auch die Eltern sind nicht in der Lage, diesen Betrag aufzubringen.

Zur Zeit leidet der jemand vor allem darunter, kein Geld mehr für Lebensmittel zu haben (dafür waren bei Gesundheit 3 Euro am Tag vorgesehen).

Gibt es Möglichkeiten für den jemand, Unterstützung von Einrichtungen oder Ämtern zu bekommen? An wen muss man sich wenden?
Oder kann man in diesem Fall zum Beispiel einen Vertrag wie den Festnetzanschluss außer der Reihe kurzfristig kündigen, um so noch die 20 Euro zu sparen?

Wohngeld wurde nicht bewilligt, weil der jemand in der Ausbildung ist.
Auch Bafög gibt es keines, weil das Ausbildungsgehalt ja eigentlich reicht.

Hallo,

grundsätzlich kann das Sozialamt hier ergänzende Sozialhilfe oder Hilfe in besonderen Lebenslagen bereitstellen. Dazu muss natürlich alles offengelegt werden.

Hier kann man sich einen ersten Überblick verschaffen:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/1aid.asp

Auf jeden Fall würde ich das machen, bevor die Ausbildungsvergütung wieder einsetzt.

Viel Glück

Barmer

(ist übrigens kein Versicherungs, sondern ein Behördenthema, daher nicht meine Kernkompetenz)

Hallo,

die einzigste Möglichkeit die mir hierzu einfällt, wäre wie bereits Barmer geschrieben hat, das Sozialamt.

Hier wird natürlich auch geprüft, ob die Eltern, bzw. Großeltern Unterhalt zahlen können.

Nach Ablauf der Krankheit sollte der Arbeitnehmer die Lücke mit einer zusätzlichen Krankentageldversicherung bei einer PKV abdecken.

Gruß Merger

Hallo,
es gibt noch den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, unabhängig von einer evtl. Krankheit. Die Sozialhilfe wurde bereits genannt.

Gruß
cosis