Unterstützung für Illegale

Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier an der richtigen Stelle bin. Mich beschäftigt ein Problem:
In der „Lindenstraße“ (ARD) macht z.Zt. eine Familie von sich reden, die angeblich illegal aus dem Kosovo nach hier eingereist ist. Sie wird von einem Bekannten in einer leerstehenden Wohnung eines Mietshauses untergebracht.
Allerdings kommt man der Familie auf die Schliche. Die Bewohner des Hauses treten fast geschlossen für den Verbleib der Roma-Familie ein, zumal der Großvater erkrankt und bettlägerig ist.
Man hilft der Familie mit Lebensmitteln und Kleidung weiter, um u.U. doch noch die Behörden zu einer Aufenthaltsgenehmigung bewegen zu können.
Einige (deutsche) Bewohner des Hauses melden jedoch Bedenken an, dass man sich strafbar mache, wenn man Illegalen helfen würde.
Ist das so oder ist das nur in der „Lindenstraße“ der (hypothetische) Fall?

Offtopic
Und da fragen sich einige warum ich keine GEZ zahle.

Doofe Antwort

Und da fragen sich einige warum ich keine GEZ zahle.

Von der dramaturgischen Qualität der Lindenstraße mal abgesehen, ist die ARD doch gerade hier ausnahmsweise(!) mal dem Bildungsauftrag gerecht geworden - es wurde von der Sendung eine wichtige gesellschaftspolitische Frage so aufgeworfen, dass sich Leute nun dafür interessieren. Das ist doch, wenn überhaupt etwas, dann mal ein Lob Wert!

Zur Frage: Strafbar kann man sich durch Hilfe höchstens dann machen, wenn man dadurch direkt an der Umsetzung einer Straftat beteiligt ist. Inwiefern das jetzt durch das zur Verfügung stellen von Wohnraum gegeben ist, weiß ich nicht. Den Leuten was zu Essen und zu Trinken zu geben ist mit Sicherheit nicht strafbar - wir sind ja nicht mehr bei den Nazis!

Gruß

Anwar

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Hallo,

Zur Frage: Strafbar kann man sich durch Hilfe höchstens dann
machen, wenn man dadurch direkt an der Umsetzung einer
Straftat beteiligt ist. Inwiefern das jetzt durch das zur
Verfügung stellen von Wohnraum gegeben ist, weiß ich nicht.

auch durch das bloße Zurverfügungstellen von Wohnraum kann man durchaus den Tatbestand der § 95, 96 AufenthG erfüllen.

Den Leuten was zu Essen und zu Trinken zu geben ist mit
Sicherheit nicht strafbar - wir sind ja nicht mehr bei den
Nazis!

na ja, bei den Nazis sicher nicht. Dennoch wäre es denkbar, dass die Versorgung mit Essen und Trinken auch die o.a. §§ tangiert (Stichwort: Bandenmäßige Begehung von Straftaten).

Da ich den „Lindenstraßenfall“ nicht kenne, kann ich den natürlich kaum beurteilen.
Es steht allerdings ein Urteil des BGH im Raum, nachdem jede denkbare Handlung, die den illegalen Aufenthalt unterstützt, strafbar ist. So ist z.B. das „Ausschleusen“, also von Deutschland aus illegal aufhältige Personen in ein anderes Land bringen, von den §§ 95 ff AufenthG erfasst.

Gruss

Iru

Hallo,

Den Leuten was zu Essen und zu Trinken zu geben ist mit
Sicherheit nicht strafbar - wir sind ja nicht mehr bei den
Nazis!

na ja, bei den Nazis sicher nicht. Dennoch wäre es denkbar,
dass die Versorgung mit Essen und Trinken auch die o.a. §§
tangiert (Stichwort: Bandenmäßige Begehung von Straftaten).

Also in dem hier geschilderten Fall (so dünn die Schilderung auch ist), eine bandenmäßige Organisation zu sehen oder „wiederholt und zu gunsten mehrer“ finde ich schon recht weit hergeholt.

Es steht allerdings ein Urteil des BGH im Raum, nachdem jede
denkbare Handlung, die den illegalen Aufenthalt unterstützt,
strafbar ist.

Interessant, denn das Gesetz gibt das so kaum her - in §95 und 96 sind ja absichtlich weitere Qualifikationsmerkmale aufgelistet (Bande, wiederholt etc). Ich werde mal schauen, ob ich was dazu finde.

Gruß

Anwar

Hallo Anwar,
ich wollte den „Lindenstraßen-Fall“ nicht in aller Ausführlichkeit schildern, aber offenbar war es nicht genug.
Egal. Deine Antwort finde ich jedenfalls gut. Die Rechtshinweise mögen durchaus richtig sein. Mir fehlt dabei allerdings das, was die viel und oft zitierte und wenig praktizierte Nächstenliebe ausmacht.
„Liebe Deinen Nächsten wie dich selbst …“ Uns geht es gut. Wir leben in Frieden und Wohlstand. Kann es da wirklich eine Straftat sein, wenn ich anderen, die in Not sind, unterstütze oder sind wir tatsächlich nur noch ein Volk von Egoisten?

Hallo,

Deine Antwort finde ich jedenfalls gut. Die
Rechtshinweise mögen durchaus richtig sein. Mir fehlt dabei
allerdings das, was die viel und oft zitierte und wenig
praktizierte Nächstenliebe ausmacht.

hmmm… offenbar geht es dir gar nicht um eine rechtliche Würdigung, sondern um die menschlichen Aspekte des Falles. Dann aber wärest du im Rechtsbrett falsch.

Fakt ist doch, dass in Deutschland niemand, auch kein „Illegaler“ hungern und dursten muss. Diese „viel und oft zitierte und wenig praktizierte Nächstenliebe“ ist in dem Fall doch eigentlich nicht nötig.
Sie kann aber direkt oder indirekt eine Unterstützung des illegalen Aufenthaltes darstellen.

Spinnen wir den Faden weiter…
Es handelt sich nicht um „Illegale“, sondern um einen gesuchten Mörder, den man versteckt. Wäre es auch ein Akt der Nächstenliebe, ihm Unterschlupf, Essen und Trinken zu geben?

Iru, der immer noch rechtliche Aspekte, und keine Moralvorstellungen beurteilt

Hallo,

Es handelt sich nicht um „Illegale“, sondern um einen
gesuchten Mörder, den man versteckt. Wäre es auch ein Akt der
Nächstenliebe, ihm Unterschlupf, Essen und Trinken zu geben?

Essen und Trinken? Ich denke schon, dass das unter Nächstenliebe fällt. Ihn zu verstecken wohl eher weniger, aber darum ging es ja wohl nicht.

Gruß

Anwar

Hallo,

ich komme nochmal auf den „Fall“ in der „Lindenstraße“ zurück: Die Roma-Familie soll abgeschoben werden, will aber nicht zurück, da sie im Kosovo keine Heimat mehr hat. Straftäter sind in dieser Familie erwiesermaßen nicht.
Warum muss also die gesamte Familie illegal irgendwo unterschlüpfen, um der Abschiebung zu entgehen? Und wie soll sie sich ernähren, wenn nicht andere dafür sorgen?
Wenn Du meinst, dass „… in Deutschland niemand, auch kein Illegaler mehr hungern und dursten muss …“ scheint doch da irgendwas nicht zu stimmen, oder?
Das eben wollte ich wissen, ob ich mich schon strafbar mache, wenn ich solchen Menschen helfe.

So ist es, Anwar!

Hallo,

Das eben wollte ich wissen, ob ich mich schon strafbar mache,
wenn ich solchen Menschen helfe.

wie gesagt, ich kenne den Fall nicht (und werde mir sicherlich auch nicht die unsägliche „Lindenstraße“ anschauen).
Deswegen nur eine grundsätzliche Aussage: Die bloße Hilfe aus altruistischen Beweggründen erfüllt nicht den TB des § 96 AufenthG (siehe dazu auch die Richtlinie 2002/90/EG), allerdings könnte je nach Sachlage und Umfang der Hilfe eine Beihilfe zum 95 vorliegen (§ 95 AufenthG i.V.m. 27 StGB).

Iru

Danke! Das traf’s auf den Punkt!

LG
Annabelle