Unterstützung für im Ausland lebende Stiefkinder?

Meine dom. Frau lebt mit ihrer Tochter mit mir zusammen hier inDeutschland, zwei Söhne leben allerdings noch in der Dominikanischen Republik bei ihrer Tante. Wir schicken monatlich eine Unterstützung zu Ihnen. Gibt es hier in Deutschland eine Möglichkeit finanzieller Unterstützung für die Mutter, wenn sie ihre Kinder im Ausland unterstützt?

Vielen Dank
Günther

Meine dom. Frau lebt mit ihrer Tochter mit mir zusammen hier
inDeutschland, zwei Söhne leben allerdings noch in der
Dominikanischen Republik bei ihrer Tante. Wir schicken
monatlich eine Unterstützung zu Ihnen. Gibt es hier in
Deutschland eine Möglichkeit finanzieller Unterstützung für
die Mutter, wenn sie ihre Kinder im Ausland unterstützt?

Klar, du kannst ihr Geld geben, so viel du magst.
Vom Staat, falls du eher an den denken solltest, gibt es allerdings weder direkt etwas noch indirekt über Steuervergünstigungen. Wieso auch?

smalbop

Vom Staat, falls du eher an den denken solltest, gibt es allerdings weder direkt etwas noch indirekt über Steuervergünstigungen.

Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland sind unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Näheres über Google.

Gruß
Axurit

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Hallo,

und was ist mit KINDERGELD?

VG René

Vom Staat, falls du eher an den denken solltest, gibt es allerdings weder direkt etwas noch indirekt über Steuervergünstigungen.

Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland sind unter
bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Näheres über
Google.

Stimmt schon, aber das Modell setzt eine gesetzliche Unterhalts_verpflichtung_ des Steuerzahlers voraus. Ich wüsste nun nicht, dass die bei Kindern aus einer früheren Beziehung des Ehepartners besteht.

Gruß
smalbop

und was ist mit KINDERGELD?

Das scheitert daran, dass die Kinder des Ehepartners nicht im deutschen Haushalt des Steuerpflichtigen leben.

http://dejure.org/gesetze/EStG/63.html

Es wäre ja auch nicht sachgerecht, deutsche Tarife zu zahlen, wenn der tatsächliche Unterhalt am Aufenthaltsort des Kindes nur einen Bruchteil dessen kostet. Und der deutsche Steuerzahler ist halt ganz abgesehen davon nun mal nicht für die Erziehungskosten aller Kinder dieser Welt zuständig…

Gruß
smalbop

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Stimmt schon, aber das Modell setzt eine gesetzliche
Unterhalts_verpflichtung_ des Steuerzahlers voraus. Ich wüsste
nun nicht, dass die bei Kindern aus einer früheren Beziehung
des Ehepartners besteht.

Ich behaupte nicht, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit vorliegen. Es ging mir um deine kategorische Aussage, dass es keine Möglichkeit gäbe, solche Leistungen abzusetzen.

Wenn die Frau eigenes Einkommen hat, bzw. bei gemeinsamer Veranlagung der Ehegatten kann Unterhalt im Ausland, so er nach §33a Absatz 1 EStG anerkannt wird, steuerlich abgesetzt werden. Die Anforderungen sind streng und auch in den letzten Jahren verschärft worden, aber wenn es keinen unterhaltspflichtigen Vater gibt, dann könnte die Unterhaltspflicht der Mutter und Unterhaltsbedürftigkeit der Kinder durchaus gegeben sein.

Besten Dank! owT
VG René

na dann danke mal an alle,die sich beteiligt haben.
Günther