Hallo,
ich habe vor 1 1/2 Jahren eine GmbH gegründet und bin Geschäftsführender Gesellschafter. Durch die momentan schwierige wirschafltiche Situation können wir nur noch den laufenden Betrieb durch unseren Umsatz abdecken, aber keine Gehalt mehr bezahlen. Mitarbeiter gibt es keine, es geht nur um die Existenz der Geschäftsführer.
Gibt es für Existensgründer die sich in Engpässen befinden Unterstützung vom Arbeitsamt - wie zB. Überbrückungsgeld oder ähnliches?
Wer weiß darüber Bescheid oder kann mir jemanden nennen der sich damit auskennt?
Hallo,
nach BSHG hast Du ohne Einkommen ab Antragstellung Anspruch auf Sozialhilfe.
Du musst allerdings zur Antragstellung offen darlegen, daß z.Zt. kein eigenes Einkommen vorhanden ist, was sich ja aus den Geschäftsunterlagen des Betriebes herleiten liße (Bilanz etc.).
Ggfs. muss die Sozialhilfe zurück gezahlt werden, nach welchem Kriterium das geht, weiß ich nicht.
Ändert sich an der Situation des Betriebs nichts, so wird das Sozialamt höchstwahrscheinlich nach einiger Zeit darauf drängen, einen anderen Job anzunehmen.
Bis dahin ist wären aber erst einmal die Miete sowie Nahrungskonsumgüter sicher gestellt.
Ein schlechtes Gewissen sollte man nicht haben - denn immerhin arbeitet man ja im eigenen Betrieb (sozusagen im Moment für lau).
Langfristig sollte man erwägen, ob sich der Betrieb noch rentiert bzw. welche Schritte nötig wären, wieder einen profitablen Geschäftsrahmen zu erzielen.
Vielleicht weiß hier die IHK was - evtl. auch in Bezug auf unternehmensbedingte Förderungen bzw. Kredite.
Ich drücke Dir die Daumen!
Gruß
Patrick
Vielleicht weiß hier die IHK was - evtl. auch in Bezug auf
unternehmensbedingte Förderungen bzw. Kredite.
Hallo Patrick,
bei der IHK sitzen warm gebettete Angestellte, die die Nöte eines Selbständigen nur vom Höresagen kennen. Irgend brauchbare Hilfe sollte dort niemand erwarten.
Das Thema Förderung kannst Du in mehrfacher Hinsicht vergessen. Sollte man einen geeigneten, noch nicht ausgeschöpften Fördertopf finden, handelt es sich entweder um ein Sponsoring von Lohnkosten oder um an einen Bankkredit gebundene Wohltaten in Form von Zinsverbilligung oder Bürgschaft. Lohnkosten sind aber wirklich das Letzte, was ein Selbständiger in Not gebrauchen kann und das Wort Kredit, gar zur Sanierung, sollte man in dieser Situation nicht einmal in den Mund nehmen. Keine Bank wird auch nur einen einzigen Cent Kredit geben. Keine Bank faßt eine Sanierungsfinanzierung für den Kleinbetrieb an.
Die Wege zur IHK und zur Bank gehen viele Selbständige in Not. Anträge und Darstellungen werden geschrieben und am Ende ist es stets das gleiche Lied: Es wurde Zeit mit sinnlosen Aktivitäten vertrödelt und gleichzeitig hat sich die Lage verschlimmert. Es gibt in solcher Situation nur eine mögliche Vorgehensweise: Problemanalyse, Erkennen der Defizite. Möglicherweise fehlte von vornherein ein Geschäftskonzept mit genauen Vorstellungen von Kundenkreis und Vertrieb. Dann ist der letzte Zeitpunkt gekommen, dieses Konzept endlich zu Papier zu bringen. Sodann die Konsequenz. Wenn sie nicht Betriebsschließung heißt, kann sie nur Akquise heißen.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
ich hatte die IHK auch nur vorgeschlagen, um evtl. noch die ein oder andere „Expertenmeinung“ zu hören.
Zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes bei ausgefallenem Einkommen hatte ich ja das Sozialamt als Anlaufstelle genannt.
Vielleicht gibt es aber auch Impulse über die schlichte Sicherstellung des Lebensunterhaltes hinaus (von staatlicher Seite) - z.B. in Form von Steueraussetzung, Existenzsicherung etc. (z.B. fördert das Arbeitsamt ja Menschen, welche sich aus der Arbeitslosigkeit Selbstständig machen bei gutem Konzept durch Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes + Bonus während des ersten Halbjahres in der Selbstständigkeit).
Nur - fragt man bei dem entsprechenden Amt nach, wie ist wohl die Antwort? Die Behörden wollen ja alle sparen - wenn er z.B. auf dem Sozialamt „nachfragen“ würde, ob er in seiner momentanen Situation Sozialhilfe empfangen kann, so ist die Antwort u.U. „nein“.
Vielleicht gibt „unabhängige Seite“ wie die IHK hier etwas ehrlicher Auskunft (falls entsprechender Kentnissstand vorhanden ist).
Gruß
Patrick
Suchst Du eine helfende Hand, nimm Deine eigene
Vielleicht gibt es aber auch Impulse über die schlichte
Sicherstellung des Lebensunterhaltes hinaus (von staatlicher
Seite) - z.B. in Form von Steueraussetzung, Existenzsicherung
etc.
Hallo Patrick,
welche Steuern sollten das wohl sein, die ausgesetzt werden? Bei der GmbH kann es nur die Körperschafts - und Gewerbesteuer sein. Aber: Ohne Gewinn keine Steuern. Beim GF kann es nur die Einkommensteuer sein. Über eine Stundung durch das FA läßt sich unter bestimmten Voraussetzungen verhandeln. Dann gibts noch die Umsatzsteuer. Da spielt sich nicht viel mit Stundung ab. Gibts Rückstände, läßt sich unter bstimmten Voraussetzungen über eine Ratenzahlung verhandeln.
Zweimal erwähnte ich „bestimmte Voraussetzungen“. Eine der Voraussetzungen ist, daß die Forderung des FA nicht in Gefahr ist. Du kannst getrost davon ausgehen, daß eine eventuelle Forderung des FA in diesem Fall massiv in Gefahr ist. Unter diesen Umständen wird das FA mit ziemlicher Gewißheit Insolvenzantrag gegen den Schuldner stellen.
Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst, es gibt schlicht keine Hilfe von Behörden für den in Not geratenen Selbständigen, von der dieser seinen Kühlschrank füllen kann. Alle Versuche in dieser Richtung kosten nur viel Zeit, sind mit Sicherheit erfolglos und enden womöglich mit einem Insolvenzantrag durch das Amt. Sodann wird vom zuständigen Amtsgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Über eingehende Zahlungen kann der GF dann nicht mehr verfügen. Alle vorhandenen Mittel werden nämlich zunächst zur Deckung der Inso-Verfahrenskosten verwendet. Letztlich greift der Inso-Verwalter die letzten vorhandenen Mittel ab und gibt der Firma damit den Rest.
Dennoch kann es sehr sinnvoll sein, über eine Insolvenz nachzudenken. Das Thema ist aber zu komplex, um es ohne genaue Kenntnis des Einzelfalls beurteilen oder allgemein abhandeln zu können.
In jedem Fall sind sämtliche Gänge zu Ämtern und öffentlichen Stellen mit der Hoffnung auf Hilfe in Form von Geld ohne Ausnahme und mit letzter Sicherheit reine Zeitvergeudung. Existiert allerdings ein Inso-Antrag, selbst gestellt oder von Dritten spielt dabei keine Rolle, macht der Gang zum Sozialamt Sinn.
Aber verdammt, das war doch niemals das ursprünglich vom Gründer verfolgte Ziel! Er hat sich selbständig gemacht, auf eigene Füße gestellt. Solange er selbständig ist, fällt er aus dem sozialen Netz heraus. Der Selbständige ist Unternehmer. Ja bitteschön, dann muß er etwas unternehmen, aber keine von vornherein sinnlosen Behörden-Bittgänge. Der Blick muß statt auf Anträge und öffentliche Wohltaten auf die Kunden gerichtet sein, also Akquise, Akquise, Akquise. Allein damit bekommt man den Karren aus dem Dreck.
Übrigens bekommt man den Karren auch nicht mit Bankhilfe wieder flott. Sanierungs- und Verlustfinanzierungen sind nicht Aufgabe von Banken. Eine Bank hat an dem kleinen Krauter in Not nicht das geringste Interesse. Warum auch sollte sie dort ins Obligo gehen? Solche Versuche enden stets in gleicher Weise: Wertvolle Wochen verstreichen nutzlos. Dann kommt ein Schreiben der Bank, daß man dem Kreditwunsch nicht nähertreten kann, aber für die Zukunft alles Gute wünscht. Wer Pech hat, bekommt bald darauf die Kontenkündigung oder die Reduzierung der Dispo-Linie mitgeteilt. Auch schon gehörte Vorschläge, man möge sich an die IHK wenden, damit ein IHK-Mitarbeiter bei den Bankgesprächen hilft, sind weltfremder Unsinn.
Helfen kann Beratung durch erfahrene Unternehmer und ansonsten hilft nur Selbsthilfe. Der Unternehmer muß sich über seine Dienstleistung/sein Produkt, seinen Kundenkreis, die Wettbewerbssituation im klaren sein; er muß wissen, wie er seine Kunden und neue potentielle Kunden anzusprechen hat und dann muß er genau das tun, nämlich Kunden ansprechen, also Akquisition betreiben.
Mit den ganzen sinnlosen Maßnahmen hat man schnell viele Wochen vergeudet. Aber auch nur ein einziger Tag oder wenige Tage richtig aufgezogener Akquise bereiten der Not absehbar ein Ende.
Gruß
Wolfgang
Vielen Dank für eure Hilfe. Wie ich sehe bleiben mir nicht viele Möglichkeiten übrig.
Wir haben nun vor die Mietverträge zu kündigen und die GmbH in den Privaträumen anzumelden. Gibt es da evtl. Probleme?
Desweiteren überlegen wir die GmbH abzuwickeln, außenstehende
Forderungen zu begleichen und mit einer GbR weiter zu fahren.
Haltet Ihr das für Sinnvoll oder übersehe ich da gewisse Probleme.
Wir haben nun vor die Mietverträge zu kündigen und die GmbH in
den Privaträumen anzumelden. Gibt es da evtl. Probleme?
Desweiteren überlegen wir die GmbH abzuwickeln, außenstehende
Forderungen zu begleichen und mit einer GbR weiter zu fahren.
Haltet Ihr das für Sinnvoll oder übersehe ich da gewisse
Probleme.
Hallo Michael,
mit dem Rückzug in Privaträume als GmbH musst Du sauber zwischen privat genutzten und beruflich genutzten Teil Deiner Wohnung trennen. Eigentlich musst Du auch mit Dir als GmbH einen Mietvertrag abschliessen, um die Kosten der GmbH auch zurechnen zu können.
Das Problem mit einer GbR ist, dass Du für Schulden privat bis an Dein Lebensende haftest, bei einer GmbH ist das auf das Haftungkapital=GmbH-Kapital begrenzt. Welchen Vorteil diese Änderung jetzt für Dich haben könnte, sehe sich nicht so ganz. Mit der Kündigung der Büroräume ist wahrscheinlich ein Hauptkostenblock weg.
Ausserdem musst Du folgendes beachten: Die Gehälter der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer müssen Anfang des Jahres für das ganze Jahr festgelegt und dann auch ausgezahlt werden. Wenn das nicht mehr geht, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, das es sich um keine Gehälter, sondern um eine „vorweggenommene Gewinnausschüttung“ handelt, die vom Finanzamt steuerlich wesentlich teurer behandelt wird. Ansonsten musst Du die ausstehenden Gehälter als Forderungen an die GmbH verbuchen. Du musst aber dabei beachten, dass diese Forderungen die Schuldlast des Unternehmens vergrössert und die Zahlungsfähigkeit einschränkt. Dadurch erhöht sich auch die Insolvenzgefahr. Anders ist es, wenn Du die ausstehenden Gehälter als Gesellschaftskapitel ersetzendes Gesellschafterdarlehen behandelst. Dann darfst Du sie im Falle einer Insolvenz aber auch nicht als Forderung geltend machen. Da solltest Du Dich auf alle Fälle nochmal kundig machen.
Weiters kann ich Dir nur noch den Rat meines Steuerberaters weitergeben:
- Eine GmbH macht man, um seine Haftung zu begrenzen.
- Schlechtem Geld soll man niemals gutes Geld hinterherwerfen.
Alle Gute
Michael B.