Hallo!
Wo, in der Lohnsteuer, können Eltern die Unterstützung ihrer studierenden Kinder eintragen?
Wenn z.B. Eltern ihrem Kind den Telefonanschluss bezahlen oder sonstige regelmäßige Zahlungen leisten. Sind das jetzt ganz banale außergewöhnliche Belastungen oder gibt es dafür eine eigene Position bei der Lohnsteuer?
Danke schonmal!
Andreas