Hallo,
ich suche zum Thema „Unterstützung in einer besonderen Notlage“ konkrete Hinweise. Mir ist klar, wer begünstigt ist (nämlich auch nicht Unterhaltsberechtigte)und dass unter anderem Krankheitskosten berücksichtigt werden. Nicht klar sind mir folgende Fragen:
Ist eine finanzielle Bedürftigkeit der betroffenen Person nachzuweisen. Wenn ja: was sind die Vermögens- und/oder Einkommensgrenzen?
Sind die Krankheitskosten nachzuweisen? Wenn ja: wie? Mit entsprechenden ärztlichen Verordnungen oder reichen die Rechnungen? (für z.B. Nahrungsergänzungsmittel ohne Verordnungen?)
Gibt es bei der Steuererklärung sonst noch etwas zu berücksichtigen?