Unterstützung vom Arbeitsamt

Hallo, werde noch bis zum 31.8.2010 finanziell vom AA unterstützt. Habe kurzfristig endlich die Möglichkeit einen Job zu bekommen (bisher der einzige) dazu brauche ich aber Auto & PC. Geld dafür gibt es nicht und habe ich nicht. Könnte mir was beschaffen, müßte dann aufs Konto überwiesen werden. Befürchte allerdings für die ARGE ein Zeichen, ihre finanzielle Unterstützung zurückzufordern. Was kann ich tun? Der Job wäre die Rettung. Die ARGE-Rückzahlung der Untergang. Und ab 1.9.2010 Sozialhilfe. Finito. Alles sehr unerquicklich, wie das so läuft. Man wird unterstützt, aber muss die Unterstützung zurückzahlen? Ist wie beim Kreditinstitut,oder ?? Wer hat einen Rat??

Reden mit den Leuten kann manchmal Berge versetzen!

Du schilderst die Situation der ArGe. Sag, dass dir das Geld geliehen werden könnte, weil der Verleiher sieht,dass du einen Job kriegst wo eine Rückzahlungsmöglichkeit gewährleistet ist. Ohne Job, kein Auto. Ohne Auto kein Job. Der Geldmensch soll beim Verwendungszweck „Darlehen“ schreiben, das müsste dann gehen. Alternative: Nicht auf’s Konto zahlen lassen, sondern Cash mit Quittung.
Viel Glück,
Andi

Hallo, werde noch bis zum 31.8.2010 finanziell vom AA

unterstützt. Habe kurzfristig endlich die Möglichkeit einen
Job zu bekommen (bisher der einzige) dazu brauche ich aber
Auto & PC. Geld dafür gibt es nicht und habe ich nicht. Könnte
mir was beschaffen, müßte dann aufs Konto überwiesen werden.
Befürchte allerdings für die ARGE ein Zeichen, ihre
finanzielle Unterstützung zurückzufordern. Was kann ich tun?
Der Job wäre die Rettung. Die ARGE-Rückzahlung der Untergang.
Und ab 1.9.2010 Sozialhilfe. Finito. Alles sehr unerquicklich,
wie das so läuft. Man wird unterstützt, aber muss die
Unterstützung zurückzahlen? Ist wie beim Kreditinstitut,oder
?? Wer hat einen Rat??

Zurst mal: Stell schriftliche Anträge, und laß dir auf einer Kopie die Angabe bestätigen. Verlange einen schrifftlichen bescheid.

Aus dem persönlichen Vermittlungsbudget kann für beides etwas gewährt werden.

Wenn sie ablehnen, kann man die Ermessensentscheidung gerichtlich überprüfen lassen.

Wenn du dir das Geld privat leihst, kann es aufs Konto überwiesen werden, sofern du einen schriftlichen Darlehensvertrag mit dem Geber unterschreibst und dann in Raten nach Arbeitsaufnahme zurück zahlst.

Dann darf die ARGE die Überweisung nicht als Einkommen werten.

Hallo Andy, hab ich dran gedacht.

Rede mit ArGe, die sind doch auch froh, wenn sie „einen von der Backe haben“. Das Darlehen kann vielleicht so formuliert werden, dass es steuerlich absetzbar ist.
Alles Gute,
Andi

Hallo,

unter Umständen kann man von der Agentur für Arbeit sowohl ein Auto als auch einen PC z.T. bezahlt bekommen bzw. das Geld als Darlehen erhalten.
Dazu am besten direkt in der AA vor Ort vorsprechen oder das Ganze bei einem Termin mit dem Vermittler klären.

Gruß

Hallo, will Dich nicht im Regen stehen lassen. Aber ich weiß es auch nicht. Denke Du hast einen Freibetrag.

Hallo du, ich finde schon, wenn man eine Unterstuetzung bekommt, muss man sie auch zurueck zahlen, ja genau, wie bein Kreditinstitut!! Auto und PC sicher wuenschenswert fuer so manchen um einen Job zu bekommen, hey aber nichts wird geschenkt also zahle brav zurueck und gib deine Quellen auch an bei der ARGE

Hallo.

Arbeitslosengeld 2 wird grundsätzlich nicht als Darlehen gezahlt werden, in der Regel ist es ein „Zuschuss“.
Wenn Sie jetzt das Geld bekommen, sich davon ein Auto kaufen und einen PC und dann erst zu einem späteren Zeitpunkt die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosegend2/Hartz4) beantragen, so wird das Auto ggf. als Vermögen gewertet, aber nur wenn der Wert über 7500 € ist und selbst dann haben Sie noch Vermögensfreibeträge.

Hallo Virtualman81,
danke fürs Statement. Wir - meine Lebensgefährtin und ich - bekommen in erster Linie Gelder um die Miete aufbringen zu können. Dies noch bis zum 31.8. Um meinen in Aussicht stehenden Job in Kürze antreten zu können, brauche ich Geld fürs Equipment (Auto, PC) Voraussetzung für den Job. Das bekommen ich nicht von der ARGE. Muss es also selbst aufbringen. Meine Sorge ist, das ich dieses Geld, was dafür irgendwo herkommen muss, an die ARGE zahlen muss, quasi als Rückerstattung, weil ich ja jetzt wieder „groß im Geschäft bin“ übringens auf eigene Initiative hin. Wenn´s so ist macht alles keinen Sinn. Vor allem, wenn ich zurückzahlen muss und es stellt sich heraus, dass es der falsche Job ist und nichts dabei herum kommt.
Trotzdem vielen Dank für Deine Anregung. Werde auf jeden Fall meine Erfahrungen mit der ARGE weitergeben, war nicht so toll (um wieder auf die Füße zu kommen)

Schönen Abend

Hallo.

Arbeitslosengeld 2 wird grundsätzlich nicht als Darlehen
gezahlt werden, in der Regel ist es ein „Zuschuss“.
Wenn Sie jetzt das Geld bekommen, sich davon ein Auto kaufen
und einen PC und dann erst zu einem späteren Zeitpunkt die
Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosegend2/Hartz4)
beantragen, so wird das Auto ggf. als Vermögen gewertet, aber
nur wenn der Wert über 7500 € ist und selbst dann haben Sie
noch Vermögensfreibeträge.

Guten Morgen.
Wenn Sie bereits im Leistungsbezug sind, dann sprechen Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler/Markt-& Integratiosnfachkraft vor.
Erklären Sie diesem das Sie ein Darlehen von Freunden/Bekannten bekommen, dieses Darlehen aber zweckgebunden ist um die notwendigen Ausrüstung (Notebook, Auto) zur Arbeitsaufnahme zu beschaffen.
Gute wäre es, wenn Sie dann irgendwie einen Darlehensvertrag mit Ihren Geldgeber abschliessen könnten.
Falls man sich trotzdem queerstellt, sollte ggf. Ihr Geldgeber die notwendigen Anschaffungen tätigen und Ihnen unentglich zur Verfügung (Eigentumsrechte sollten aber weiterhin beim Geldgeber bleiben) stellen.

hallo
wen du privat von jemanden ein darlehen bekommst der zweckgebunden ( auto, pc) ist kann dieser von der arge nicht angerechnet werden.
wenn die Arge es doch anrechnen sollte

klagen.

wenn du den darlehen von der ARGE bekommen solltest mus du diesen betrag natürlich auch wieder der ARGE zürück zahlen.

sonst dir viel erfolg

gruß
hasan

Sorry,

Mfg
D.

Hallo,

da die Gelder des ALG II aus Steuergeldern finanziert werden, wird natürlich auch sehr darauf geachtet, dass keiner sich „bereichert“. Ich habe mir auch gerade für meine selbstständige Tätigkeit ein Auto gekauft, musste ein Darlehen aufnehmen und zahle nun monatlich an die Bank zurück.
Das Geld bekommst Du doch sicherlich von jemandem geliehen und nicht geschenkt und an den Verleiher wirst Du sicherlich zurückzahlen müssen, oder?
All dies kann doch ganz transparent schriftlich festgehalten werden und dann gibt es auch keine Verrechnung mit dem ALG.

Gruß
Nicole