Unterstützung vom Joobcenter trotz Lebenspartnerschaft

Ich kenne eine Person( Mann)  der 62 jahre jung ist und wegen einer Erkrankung in Frührente gehen musste . (Behinderung 80% )Die Rente der Person beträgt 1400 Euro brutto oder 1280 € netto. Er besitzt eine Wohnung die schuldenfrei ist. Nun die Frage meines Bekannten.Wenn er nun eine Frau  bei sich wohnen lässt und diese im  Bezug von Harz 4 ist, es sich bei den beiden nach einer bestimmten Zeit um eine Lebensgemeinschaft handeln soll bekommter er dann noch ünterstüzung von Joobcenter

Hallo,

bekommt er dann noch Unterstüzung vom
Jobcenter

Wozu, er hat doch sein Auskommen. Ggf. wird seine Rente in der „Bedarfsgemeinschaft“ als Einkommen angerechnet, es sei denn es ist nur eine WG!

16BIT

Hallo

bekommter er dann noch ünterstüzung von Joobcenter

Die Frage ist wohl eher, ob sie dann noch Unterstützung vom Jobcenter bekommt. Er bekommt sie ja wohl sowieso nicht.

Auf die Dauer wird sie höchstens unter großen Schwierigkeiten noch Unterstützung - zumindestens in der gleichen Höhe - bekommen. Im ersten Jahr ist es wohl kein Problem, aber dann.

Sie wird aber natürlich keinen Unterhaltsanspruch gegen den Partner haben. Den hat sie einfach nicht, sie sind ja nicht verheiratet. Sie wird also vom Jobcenter - sofern sie nicht darauf besteht, dass sie keine Einstandsgemeinschaft sind, und sich damit ggf. klagehalber durchsetzt - keine oder nicht genug Unterstützung bekommen, und davon abhängig sein, ob der Partner willens ist, ihr Taschengeld zu geben oder auch nicht. Einen Anspruch darauf hat sie nicht.

Viele Grüße