Ich und meine Freundin haben ein Problem, und zwar macht meine Freundin gerade eine Ausbildung zum Mediengestalter und muss monatlich an die Schule 300 EUR bezahlen (ca. 11.900EUR 3 Jahre). Sie bekommt 427EUR Bafög und Kindergeld. Wir haben schon einen Antrag auf Unterkunft und Heizung gestellt den jeder Bafög Empfänger stellen kann aber wir wurden abgelehnt. ich bin Altenpflegehelfer und verdiene 920EUR Netto plus Feiertagszuschlag (ca. 1000EUR) Keiner der Ämter, Bafögstellen und die Leistung auf „Unterkunft und Heizung“ rechnet die 300EUR für die Schule mit! Die fehlen uns sehr in unserem monatl. Budget gibt es da nicht irgendwas womit man uns unterstützen kann?
das weiß ich leider nicht. Vielleicht sollte Deine
Freundin es mal mit Hartz IV versuchen. Wenn das nichts fruchtet bleiben nur noch ihre Eltern, die sie, solange Deine Freundin noch in der Ausbildung ist, unterstützen müssen.
Das Schulgeld (300 EUR/Monat) führt beim Bafög nicht zu einer Erhöhung. Den Zuschlag für Unterkunft und Heizung nach § 27 Abs. 3 SGB II vom Jobcenter gibt es nicht, weil es den nur gibt, wenn eine Schule besucht wird, die eine abgeschlossene Berufsausbildung verlangt. Ein Wohngeldantrag könnte wahrscheinlich gestellt werden.
Hallo,
mit Wohngeld etc. kenne ich mich nicht aus, weiß aber, das Unterstützung für Schulgeld staatlicherseits nicht gewährt wird. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt Studienkredite, ob die auch für Schulgeld Kredite gewähren, weiß ich leider nicht, schaut aber da vielleicht mal nach.
LG
figuralis
Ich…geht immer voran !! Was glauben Sie denn was ein Familienvater mit zwei Kindern bekommt, der unverschuldet arbeitslos ist ?
Nur abgreifen geht nicht !
Und natürlich kostet die Schule Geld ! Verstehe Ihre Mentalität überhaupt nicht.
leider kann ich euch nicht helfen, denn Bafög sieht ja alle Kosten vor. Außer - in der tat: Schulgeld. Es gibt bundesweit Schulen die die Kostenfrei sind, wenn du unbedingt eine so elitäre Schule besuchen musst die Schulgeld kostet, tja dann musst du leider zusehen wo es herkommt. Der saat trägt es nicht, da es kostenferei scstaatliche schulöen gibt. normalerweise kann man sich soetwas nur erlauben wenn man reiche Eltern hat. wenn du gerne ien bestimmtes Auto fahren möcghtest, zahlt der Staat es ja auch icht…
Es wird dir nichts übrig bleiben als einen Kredit aufzunehmen, oder eine 400 Euro Job zu machen um Dir den Luxus einer Privatschule leisten zu können, oder eben eine staatliche schule irgendwo zu suchen und zu wecheln.
leider kann ich euch nicht helfen, denn Bafög sieht ja alle Kosten vor. Außer - in der tat: Schulgeld. Es gibt bundesweit Schulen die die kostenfrei sind, wenn du unbedingt eine so elitäre Schule besuchen musst die Schulgeld kostet, tja dann musst du leider zusehen wo es herkommt. Der Staat trägt es nicht, da es kostenferei staatliche Schulen gibt. Normalerweise kann man sich soetwas nur erlauben, wenn man reiche Eltern hat. Wenn du gerne ien bestimmtes Auto fahren möchtest, zahlt der Staat es ja auch icht…
Es wird dir nichts übrig bleiben als einen Kredit aufzunehmen, oder einen 400 Euro Job zu machen um Dir den Luxus einer Privatschule leisten zu können, oder eben eine staatliche Schule irgendwo zu suchen und zu wecheln.
in manchen Fällen gibt es Stipendien (z.B. bei guten Leistungen, Benachteiligungen, ehrenamlichem Engagement). Ggf. beim Schulamt der Stadt nachfragen.
Sonst 450-Euro-Job suchen. Unter Umstäbnden kann es auch (zinslose /zinsgünstige)Bildungskredite geben.
ich wüsste keinen weiteren „Topf“, aus dem ihr Unterstützung bekommen könnt… das Problem ist, dass die Ämter grundsätzlich Schulgebühren in dieser Form nicht übernehmen. Deshalb spiegeln sich die Kosten auch nicht in dem für euch veranschlagten Bedarfssatz wider.
Letztlich sehe ich nur zwei Möglichkeiten:
ein zusätzlicher 400-Euro-Job (je nach Zeitbudget…)
Finanzierung der Schulgebühren über einen Studienkredit.
Bei Variante 2 solltet ihr euch aber unbedingt sehr gut beraten lassen - die Angebote der Banken variieren nach meinen Erfahrungen, das kann schon mal ein paar hundert Euro ausmachen.
Bafög ist ein Ausschluskriterium für Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Da auch das Wohngeld abgelehnt wurde, besteht nur noch die Möglichkeit, ggf. von euren Eltern Unterhalt zu beziehen.
Unter Umständen kann auch ein Kinderzuschlag (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…) beantragt werden.
fragt mal hier nach http://hartz.info/ - da sind auch einige Experten unterwegs, die sich mit Bafög und ALG2 auskennen . Da bin ich im Detail leider überfragt.