unterstützung zum erwerb des lkw führerscheins

guten morgen.
mein mann kämpft schon seit längeren mit der Arge, da sie die Unterstützung beim erwerb des lkw führerscheines verweigert.
er hatte ein schreiben vom arbeitgeber in dem drin stand, dass er sofort eingestellt wird wenn er diesen führerschein macht. keine reaktion vom arbeitsamt oder arge. dann wurde er eingestellt obwohl er keinen führerschein hatt, nach 1,5 monaten wieder gekündigt. die möglichkeit dass er wieder übernommen wird besteht aber immer noch (mit lkw führerschein). die arge hat darauf reagiert und ihm einen 1,25 euro job angeboten/verdonnert mit der mündlichen begründung er könnte sich ja von dem geld den führerschein leisten. Kann man da noch irgendetwas machen, alleine kriegen wir es nicht hin, der führerschein ist einfach zu teuer, und er ist im moment der alleinige verdiener. Ich bin in der Elternzeit

hallo,
war ja klar das die arge mal wieder nicht unterstützt dann sagen die die helfen einen! (purer quatsch)

also noch mal zu deinem anliegen also ich würde zu einem anwalt gehen der sich um arge fälle kümmert glaubt mir dann sind die ganz leise und versuchen was zu tuen machen sie das müssen sie auch nicht zahlen,der anwalt kümmert sich wenn sie in der Lage sind keinen Geld zu zahlen.

noch viel erfolg!

Hallo,
es ist insoweit schwierig mit der ARGE, aber auch verständlich. Wenn es so einfach wäre, könnte sich jeder - der einen LKW-Führerschein machen möchte - kündigen lassen oder sich bei der ARGE melden und sich bequem den Schein bezahlen lassen. Sie sehen ja, wie schnell man wieder gekündigt wird und dann hat die ARGE das Geld (Steuern) sinnlos investiert. Probieren Sie mal, das Geld von der ARGE auf Darlehnsbasis zu erhalten mit der Verpflichtung, dieses von Ihrem zukünftigen Einkommen bei dem Arbeitgeber zurückzuzahlen. Oder leihen Sie sich das Geld bei Bekannten oder Verwandten und zahlen dann zurück. Oder suchen Sie sich einen anderen Job und sparen erst mal auf den Führerschein, danach können Sie immer noch LKW fahren. Die ARGE ist schließlich kein Kreditinstitut für Ihren Wunsch zum LKW-Führerschein. So wird das nicht funktionieren.
Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Wenn der Arbeitgeber Ihren Mann einstellt, bekommt der AG vom Arbeitsamt Wiedereingliederungszuschuß für 6 Monate (ca. 1/2 Gehalt). Das heißt, dass die Hälfte vom Gehalt übrig wäre. Wenn man Ihr Schreiben liest, fragt man sich warum Job für 1,5 Monate, dann Kündigung, dann aber doch die Aussicht auf Arbeit??!! Kann er sich vielleicht mit dem AG einigen: Der unterstützt ihn mit dem Führerschein und Ihr Mann verpflichtet sich auf eine verminderten Lohn, bis der Schein bezahlt ist.

Gruß,Andi

Meine Antworten werden ihnen auch nicht gefallen. Entweder ein Kredit bei der Bank (sofern man als Arbeitsloser überhaupt irgendwelche Kredite bekommt) oder ein Zinsfreies Darlehen bei der Arge

Hallo,

von solch einem Problem habe ich schon öfters gehört, und in sehr vielen Fällen haben die Betroffenen den LKW-Führerschein vom Amt bekommen, nachdem sie mit dem Angebotenen Job vor das Sozialgericht gegangen sind!
Daher kann ich nur empfehlen, zu einem Anwalt gehen und nach einer Positiven Beratung Klage vor dem Sozialgericht einlegen!

LG sunshine82

Hallo,

bei der Übernahme der Kosten eines Führerscheins handelt es sich nicht um eine Pflich-, sondern um eine Ermessensleistung.
Solange Ihr Mann im Arbeitslosengeld II - Bezug steht, übernimmt zudem die Agentur für Arbeit die Kosten nicht. Lediglich die ARGE kann (!) die Kosten übernehmen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.

Gruß

Hallo trojanka,
meines wissens ist die arge verpflichtet, eine Festanstellung vorrangig zu fördern.
Ich würde mit den Unterlagen des Arbeigebers von der Festanstellung und mit dem Bescheid über die Ablehnung der Förderung zum Führerschein der Arge zum Sozialgericht gehen und alles vortragen.Ein Anwalt für Sozialrecht wäre auch gut. Ihr bekommt sicher Prozesskostenbeihilfe. Mfg. P.Busch

Hallo,

entschuldigen Sie die späte Meldung, aber ich konnte lange Zeit nicht ins Internet.
Dieses Problem betrifft eigentlich nicht wirklich den Führerschein, sondern das Arbeitsamt. Deswegen kann ich dazu leider nichts sagen. Allerdings sind ja Arge und Arbeitsamt zwei verschiedene Ämter. Vielleicht mal beim anderen der beiden informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine