hallo matze ,
leider muss ich dich enttäuschen , auf unterstützung irgendwelcher ämter kann deine freundin leider nicht hoffen !
ergänzende alg2 leistungen (hartz 4) scheidet aus ,
- weil sie studiert
- weil sie unter 25 ist
Wohngeld scheidet leider auch aus ,
- sie muss hauptmieterin einer wohnung sein
- sie muss über einkommen verfügen (wohngeld ist ja nur ein zuschuss zur miete und ist einkommensabhängig , es muss also nach abzug aller fixkosten genügend geld für den lebensunterhalt übrig sein .
kindergeld und halbweisenrente werden zwar quasi als einkommen angerechent …aber wirklich zählen tut nur das einkommen aus einem arbeitsverhältniss !
zur wohngeldantragsstellung benötigt man neben dem hauptantrag auch eine arbeitgeberbescheinigung und lohnabrechnungen (vom dez.2010 bis jetzt ),vermieterbescheinigung und nebenkostenabrechnung.
und die kann deine freundin nicht nachweisen !!!
ich persönlich finde es zum kotzen das in jedem studienratgeber drin steht das studenten auch wohngeld erhalten können -doch leider steht nicht dabei das das einkommensabhängig ist und das man hauptmieter sein muss!!!
tut mir leid ich hätte dir gerne was anderes geschrieben aber es ist leider so !!!
alles gute und lieben gruss nancy