Hallo Experten,
nicht dass es mich betrifft, weill ich ja selbstverständlich immer rechtzeitig zum TÜV fahre…
Aber: ich lese gerade, dass in der StVZO im §29 Anlage VIII 2.2 im Falle der Überschreitung der HU um mehr als 2 Monate „zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen“ vorgesehen sind.
(http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_…)
Hat jemand schonmal mitbekommen, wenn im Rahmen der HU solche Untersuchungen durchgeführt werden ?
Werden dafür Zusatzgebühren erhoben ?
Ich dachte immer, der durchführenden Organisation wäre es ziemlich egal, wie lange der TÜV überzogen ist und sie beurteilt den aktuellen techn. Zustand. Bei Überschreitung der Frist unterstellt man also vorneweg mal gleich einen schlechteren techn. Zustand (obwohl es vlt. bloss daran liegt, dass es ein Fzg. mit saisonkennzeichen ist, dessen TÜV in der Ruhephase abgelaufen ist).
Gruß
M.