Wie lange kann eine Untersuchungshaft ind dem Bundesstaat Sachsen andauern?
Maximal 6 Monate und dann gibt es eine Haftprüfung oder? aber bei welchem Gericht? Landesgericht?
mfg sx-high
Wie lange kann eine Untersuchungshaft ind dem Bundesstaat Sachsen andauern?
Maximal 6 Monate und dann gibt es eine Haftprüfung oder? aber bei welchem Gericht? Landesgericht?
mfg sx-high
Wie lange kann eine Untersuchungshaft ind dem Bundesstaat
Sachsen andauern?
Maximal 6 Monate und dann gibt es eine Haftprüfung oder? aber
bei welchem Gericht? Landesgericht?
Zunächst einmal kann der Beschuldigt jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder sein Vollzug auszusetzen ist, § 117 I StPO. Außerdem kann er sich jederzeit beschweren, § 117 II StPO. Wir sind in Deutschland - hier kann man sich gegen alles beschweren.
Die erste Grenze mit einer „automatischen Überprüfung“ ist drei Monate: Wurde bis hierhin keine Haftprüfung beantragt, findet sie von Amtswegen statt, § 117 V. StPO. Das gilt aber nur, wenn der Beschuldigte keinen Verteidiger hat (weswegen die Staatsanwaltschaft im Zweifel rechtzeitig eine Pflichtverteidigerbestellung beantragen wird, um die Frist zu umgehen.)
Worauf du ja eigentlich hinaus willst, ist, dass Untersuchungshaft grds. nicht länger dauern darf als sechs Monate. Ausnahme: Die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund lassen das Urteil noch nicht zu und rechtfertigen so die Fortdauer der Untersuchungshaft, § 121 I StPO. Diese Voraussetzungen sind eng auszulegen, also: im Zweifel eher keine weitere Haft.
Darum gilt gem. § 121 II StPO: Nach sechs Monaten wird der Haftbefehl aufgehoben, es sei denn, sein Vollzug ist ausgesetzt oder das Oberlandesgericht ordnet die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
Damit dürften alle Fragen beantwortet sein 
Levay
Danke für die schnelle Antwort,… nicht länger als 6 Monate dann Oberlandesgericht,… das ist sehr gut,…
Beschwerden oder Haftprüfungen helfen nichts,… kein Richter wird dem anderen ein Bein stellen,… so leid es mir tut aber das ist tatsache,…
wenn man einen menschen ohne beweise 4 monate festhalten kann, seine komplette existenz zu grunde gehen lässt, schöner demokratischer staat,… aber ich muss sachen das ist im osten von deutschland der fall die sind noch auf ihrem ddr trip,…
mfg sx-high
Danke für die schnelle Antwort,… nicht länger als 6 Monate
dann Oberlandesgericht,… das ist sehr gut,…Beschwerden oder Haftprüfungen helfen nichts,… kein Richter
wird dem anderen ein Bein stellen,… so leid es mir tut aber
das ist tatsache,…
Das ist keine Tatsache sondern Unsinn. Daß Beschlüsse und Urteile durch andere Gerichte bzw. Instanzen aufgehoben oder korrigiert werden ist völlig normal und kommt täglich vor.
Gruß
Christian
Kann also ein Mensch über 4 Monate OHNE ich wiederhole OHNE Gründe festgehalten werden??? hmm und ein die haftuntersuchung bringt auch nichts??
Es besteht keine verdunklungs gefahr keine fluchtgefahr rein garnichts keine beweise und man kann eine person derart lange festhalten?
sehr guter unsinn würde ich sagen
mfg!
Kann also ein Mensch über 4 Monate OHNE ich wiederhole OHNE
Gründe festgehalten werden??? hmm und ein die haftuntersuchung
bringt auch nichts??Es besteht keine verdunklungs gefahr keine fluchtgefahr rein
garnichts keine beweise und man kann eine person derart
lange festhalten?sehr guter unsinn würde ich sagen
Der Unsinn war Deine Behauptung, daß kein Richter einem anderen das sprichwörtliche Auge auskratzen würde. Dein Einzelfall interessiert mich in dem Zusammenhang herzlich wenig.
C.
Also gut, nehmen wir uns der Geschichte an. Es wird sich vermutlich zeigen, dass du sie nicht ganz richtig erzählst.
Worum geht es denn?
Levay
moin,
eine begründung findet sich im zweifelsfall leider(?) immer. mit ost/west hat das nichts zu tun. und wenn sich trotz krampfhafter suche kein grund konstruieren lässt, wird halt zurückgerudert und im nachhinein die unrechtmässigkeit konstatiert - siehe die vorab-verhaftungen im zusammenhang mit den g8-protesten.
gruß,
tommy
Noch ein Nachtrag zur Haftbeschwerde, „Bein stellen“ etc.: Viele Verteidiger halten sich bei solchen Massnahmen eher zurueck und sparen sich die Munition fuer das Hauptverfahren auf. Insbes. Beschwerden gegen Haftpruefungsentscheidungen koennen nach hinten losgehen. Ploetzlich ist ein ausfuehrlich begruendeter Beschluss des Oberlandesgerichts in der Welt, der den dringenden Tatverdacht bestaetigt. Das ist - aus Sicht des Beschuldigten - nicht unbedingt von Vorteil fuer das weitere Verfahren und die Dauer der U-Haft. Fruchtbarer duerften Versuche des Verteidigers sein, beim Staatsawalt die Moeglichkeiten einer Haftverschonung zu sondieren.
Gruss
Christoph