Hallo,
stellt es ein (juristisches)Problem da, ein Haus mit mehren Eingängen in A,B,C… zu unterteilen sodass an jedem Eingang quasi Hausnummer A, Hausnummer B, Hausnummer C steht?!
DankeschöN!
Grüße,Sven.
Hallo,
stellt es ein (juristisches)Problem da, ein Haus mit mehren Eingängen in A,B,C… zu unterteilen sodass an jedem Eingang quasi Hausnummer A, Hausnummer B, Hausnummer C steht?!
DankeschöN!
Grüße,Sven.
stellt es ein (juristisches)Problem da, ein Haus mit mehren
Eingängen in A,B,C… zu unterteilen sodass an jedem Eingang
quasi Hausnummer A, Hausnummer B, Hausnummer C steht?!
Hallo Sven,
was für Probleme meinst du? Normalerweise wird gleich bei Neubau oder späterem Umbau von der Baugenehmigungsbehörde nachgefragt, ob die Hausnummer geteilt werden soll. Bestätigt man dies, hat man ganz offiziell die unterteilten Nummern. Gibt es keinen neuen Bauantrag, kann man sich auch so an die zuständige Baubehörde wenden und begründen, warum man eine Aufteilung will und wird diese dann bestätigt bekommen. Macht man es einfach nur rein faktisch, wird vermutlich kein Hahn danach krähen. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es bei Versandhändlern bei Angabe der Unternummern Schwierigkeiten geben könnte, wenn diese die Kundenadressen gegen den offiziellen Postbestand abgleichen. Da müsste man den Buchstaben dann ggf. weglassen.
Gruß vom Wiz
Hi,
Macht
man es einfach nur rein faktisch, wird vermutlich kein Hahn
danach krähen.
Danke, das war gemeint:wink:
Anschrauben von A,B und C ohne irgendwelche Behörden!
Hätt ja sein können, dass sowas reglmentiert ist.
Grüße,Sven.