Hallo Amatex,
das ist eine wahrhaft ärgerliche Konstellation.
Grundsätzlich bist Du nach BGB zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den Du jemanden zufügst, somit Haftpflicht. Inwieweit diese Konstellation von den Bedingungen Deiner Haftpflicht gedeckt ist, ist wieder fraglich.
Allerdings ändert das nichts an der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit und damit Haftung Deinerseits.
Bei Deinem eigenen Schaden müsste geklärt werden, inwieweit der von den Bedingungen der Hausrat gedeckt ist.
Als Schritt 1.0 schlage ich Dir vor, Deinen persönlichen Hausrat- und Haftpflichtversicherungs-Vertreter /-makler zu kontaktieren um den Schaden und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Hier kann es auf Kleinigkeiten in der Formulierung ankommen!
Ebenfalls wollen die Versicherer oft eigene Sachverständige beauftragen. Daher klären, ob ein Sachverständiger eingeschaltet werden soll und von wem.
Ob und inwieweit Dein Schwiegervater in Regress genommen wird ist offen, jedoch nicht ganz ausschließbar.
Da ist weiter die Frage, ob seine Haftpflicht das Thema Gefälligkeitshandlungen - sofern das Anschliessen eine war - abdeckt und inwieweit Verwandten-Klauseln greifen könnten.
Aber abgesehen davon, ob eine Haftpflichtversicherung zahlt oder nicht, unter Umständen ist auch hier eine Verantwortlichkeit nach BGB zu finden.
Ob das Anschließen durch Deinen Schwiegervater oder die Inbetriebnahme fahrlässig war, kann ich nicht beurteilen.
Auf jeden Fall eine Menge „Hintertürchen“ für Versicherer.
Ich wünsche Dir von Herzen, dass sich alles zum Guten wendet.
- Wasserschaden
Wer übernimmt den Schaden? Parkettboden beschädigt, bei uns
und den nachbarn unteruns…
Hausrat? Hapfpflicht? Gebäudeversicherung?