Nur so aus Interesse: U wohnt zur Untermiete bei Mieter M. Ist es U
gestattet bei längerer Abwesenheit (alle) seine Mieträume
unterzuvermieten, also quasi an einen „Unteruntermieter“ UU? Tritt er
dann im Untermietvertrag als Vermieter oder als Hauptmieter auf?
Ich habe etwas zu schnell auf „abschicken“ gedrückt. Deswegen
nachträglich: Hallo an alle!
Und vielen Dank im Voraus für Antworten.
Viele Grüße,
Pascal
Auch hallo
wenn es ihm lt. Mietvertrag gestattet ist, dann ja.
Ansonsten nein.
Gruß
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Hallo Irene!
Danke für deine Antwort. Laut welchem Mietvertrag muss es denn
gestattet sein? Dem zwischen V (Vermieter) und M oder zwischen M und
U?
Und wie muss U nun im „Unteruntermietvertrag“ auftreten? Als
Hauptmieter?
Viele Grüße,
Pascal
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
lt. dem Vertrag, den du als Untermieter geschlossen hast.
Gruß
OK, vielen Dank!
Schöne Grüße,
Pascal
Hallo
lt. dem Vertrag, den du als Untermieter geschlossen hast.
Gruß