ich habe ein grosses Problem.
Ich bin bei einem Mann zur Untermiete eingezogen, wir beide wussten aber nicht, dass das laut Mietvertrag verboten ist.
Es ist ein Sozialwohnung und dementsprechend guenstig. Wir sind beide eher arme „SChlucker“.
Die Hausverwaltung ist von einem Nachbarn ueber den Misstand informiert worden, und jetzt muessen wir ein Gespraech mit der Verw. fuehren, wissen aber nicht, was wir tun sollen.
Da man die Wohnung nur mit seiner Familie nutzen darf, moechte ich mich auf jeden Fall als die Freundin d. Hauptmieters hinstellen. Ich bin dort gemeldet, und mein Mitvertrag ist den Behoerden (bafoegamt) bekannt.
Wir haben noch einen 3. Mitbewohner, der nicht gemeldet ist.
Grundsätzlich bedarf eine Untervermietung der Erlaubnis des Vermieters. Dieser ist verpflichtet, eine Genehmigung zu erteilen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, die Wohnung nicht zu mehr als der Hälfte (einschließlich anteilige Bad-/Küchennutzung usw.)untervermietet wird, die Wohnung nicht überbellegt wird und auch nicht wohnungsbindliche Bestimmungen diesem entgegenstehen.
Wenn Du Lebensabschnittpartnerin bist (und auch glaubhaft machen kannst), fällt das Ganze unter die Aufnahme von Familienangehörigen, die keiner vermieterseitigen Zustimmung bedarf.
Deiner Frage und Schilderung nach scheint es sich aber eher um eine Wohngemeinschaft zu handeln. Daraus resultiert ggf. ein Sonderkündigungsrecht des Vermieters aufgrund schuldhafter schwerer Vertragsverletzung.
Fakt ist weiterhin, das der Hauptmieter bei Sozialwohnungen bei Untervermietungen leicht Probleme mit der Mietpreisbindung bekommt. Wenn er sich also in der Mietbelastung selbst insgesamt günstiger stellt, kann von dem Vermieter hieraus erheblicher Schaden entstehen.
Guter Rat ist also schwierig.
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