Untervermieten trotz Abmeldung Wohnsitz

Hallo,
ich ziehe arbeitswegen in Kürze für ein Jahr in die Schweiz, meine Wohung in Deutschland möchte ich dennoch behalten und daher untervermieten (gesamte Wohnung, daher offiziell zwischenvermieten). Nun ist die Frage ob ich mich in Deutschland abmelden und trotzdem Hauptmieter in dieser Wohnung bleiben darf?
Oder würde das dann als Zweitwohnsitz gelten. Müsste ich, obwohl ich mich dort nicht aufhalte Steuern bezahlen?

Lieben Dank für eure Hilfe,
n

Hallo,

gemeldet sein muss man dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn du in einer Wohnung nicht wohnst, dann brauchst du dort auch keine Meldeadresse, ganz gleich, ob sie dir gehört und du sie vermietest, oder du sie nur gemietet und dann untervermietet hast.

Und beim nächstenmal bitte FAQ:1129 beachten.

Gruß
smalbop