Unser Testmieter hätte einen längeren Arbeitsaufenthalt in Frankreich vor sich.
Und zwar 2 Jahre. Damit er seine Wohnung behalten kann hätte Er einen auf 2 Jahre befristeten Untermietvertrag abgeschlossen - dieser Untermieter wäre auch gleich eingezogen. Dem Vermieter wurde der Untermietvertrag zugeschickt - und dass jetzt für 2 Jahre untervermietet wurde. Die Miete jedoch weiter vom Hauptmieter gezahlt wird wie bisher.
Und die Überraschung der Vermieter hat die Wohnung fristlos gekündigt wegen Vertragsverstoß - im Mietvertrag sei vereinbart man müsse eine schriftliche Genehmigung haben zum untervermieten.
Er fordert zur Räumung auf bei Vermeidung der Räüumungsklage-.
Hätte unser Mieter einen Anspruch auf die Untervermietung oder nicht.
wüsst ich gern Ramona