Untervermietung

Da ich leider keinerlei juristisches Fachwissen besitze, möchte ich gerne wissen, ob es legal ist, wenn man als Untermieter jemanden in Absprache mit dem eigentlichen Mieter und dessen Vermieter, die Wohnung an eine vierte Person untervermietet, jedoch gegenüber der vierten Person nicht angibt, selber Untermieter zu sein.
Konstellation ist also:
Vermieter -> Mieter -> Untermieter (selbst) -> (Unter-)Untermieter

Tut mir leid, das weiß ich nicht. Mit Mietverträgen kenne ich mich nicht aus.
Ich verstehe auch nicht, was genau das Problem ist. Ist es, dass sich der tatsächliche Bewohner (Unter-Unter-Mieter) getäuscht fühlt?
Generell hat man ja als Untermieter weniger Rechte, das ist also meist kein optimaler Zustand. Und eine doppelte Untervermietung scheint mir - mal abgesehen von der Rechtslage, die ich nicht kenne - noch ungünstiger.
Dann ist noch die Frage, wie viele Leute an dem tatsächlichen Bewohner der Wohnung verdienen, das heißt wird die Wohnung bei jeder Vermietung teurer oder wird die Miete einfach nur weitergereicht?

Hallo,
wenn die jeweilige Weitervermietung immer mit dem Vermieter abgesprochen ist, was soll dann illegal sein? Wichtig ist immer dabei, dass der vorrangige Vermieter sein Einverständnis gibt. Dem letztrangigen Untermieter soll es egal sein, wer der eigentliche Vermieter ist.
MOETT

Wenn sich der, der für einen Zweiten ein Rechtsgeschäft unternimmt, mit diesem einig weiß, dann ist das nichs Schlimmes. Manchmal geht das sogar in Ordnung, wenn der Zweite das gar nicht weiß.

Das nennt sich dann „Geschäftsführung ohne Auftrag“ und ist in etwa so legal, wie wenn ich für Oma ein Buch abhole, das sie bestellt hat, weil sie gerade im Krankenhaus liegt, ohne dass Oma mich dazu beauftragt hatte.

Wenn also mein Kumpel und Hauptmieter der gemeinsamen bewohnten Wohnung in der Karibik von einem Hai angebissen wird und ich als dessen Untermieter nun dessen freies Zimmer untervermiete,

weil mein Kumpel ja sein Zimmer nicht nutzen kann und außerdem das Geld braucht, das ich von der Untermiet-Einnahme in das Krankenhaus in der Karibik überweise,

dann spricht zunächst wenig gegen eine solche Stellvertreter-Handlung und deren rechtliche Wirksamkeit.

Ob der Untermieter zweiten Grades, also der Neue, alle Details kennen muss, ist die nächste Frage. Indirekt hat er ja einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter geschlossen, in dessen Auftrag ich als erster Untermieter gehandelt habe.

Meine Idee ist hier: Soweit der Neue, der zweite Untermieter, keinen Schaden erleidet, kann er keinen Schadensersatz fordern. Zivilrechtlich.

Und dann ist strafrechtlich auch kein Betrug zu erkennen laut http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html, weil dazu ja ein Vermögensschaden angerichtet werden muss.

Also Pi mal Daumen: Ohne Schaden kein Problem. Höchstens eben persönlich, wenn das auffliegt …

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Mietrechtlich kann es zu Problemen kommen, wenn eine der Parteien der anderen kündigen möchte oder die Miete mindern oder erhöhen. Aber das ist ein sehr, sehr weites Feld …

Das Geht weiteres hier :

http://www.vermieter-forum.com/mietvertrag-ueber-gew…

Mfg,

Guten Morgen,
Generelle ist an der Sache Vermieter - Mieter- unterMieter - unterMieter alles ok bloß das immer der als erstes haftet der am nächsten beim Verursacher dran ist. Sprich wenn dein unterMieter mist baut bist du dran. Das du die Tatsachen verschweigen willst das die Konstellation so ist wie sie ist, erfüllt jedoch den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung.
Ich hoff ich konnte helfen.
Grüße Nicita

Hallo,

dies ist nicht pauschal zu beantworten. Zu beachten sind die jeweiligen Mietverträge. Das alles dürfte auf sehr wackeligen Füssen stehen. Ich empfehle Ihnen ihre verworene Konstruktion von einem Fachjuristen überprüfen zu lassen. Auch könnten Ihnen vielleicht eine Verbraucherschutzzentrale oder der Mieterbund weiter helfen.

Mfg
Andreas

Der Vermieter muß einverstanden sein! Den Rest können Sie dann egal wie, untereinander regeln, ohne Ihr Gemüt juritisch zu verwirren!

Legal ist das wahrscheinlich schon, wobei sich mir der Sinn der Nummer nicht erschließt. Der neue Untermieter sollte aber zumindest den Namen und die Kontaktnummern des eigentlichen Wohnungsbesiotzers kennen, damit er bei Problemen in der Wohnung diesen ansprechen kann.

Hallo,
mit dem Einverständnis des Vermieters kann man eigentlich immer weiter vermieten. Hier jedoch verstehe ich die Frage nicht ganz: irgendwo im Mietvertrag muss ja ein Name stehen, also der des "Unter"Mieters, würde dann ja wohl auffallen?
Kann ich nicht so ganz richtig beantworten, weil wie gesagt, die Fragestellung etwas „kompliziert“ ist.

LG

Hallo,

das ist wirklich eine sehr gute Frage (im Gegensatz zu manch anderen Fragen hier).

Leider habe ich mir darüber noch nie Gedanken gemacht, bzw. bin noch nie auf ein derartiges Problem gestoßen und musste es daher auch nicht lösen.

Kurz: Ich weiß es leider nicht. Sorry.

LG Karl

Hallo Zappic,

in Deutschland habe wir Vertragsfreiheit. Prinzipiell kann man Verträge mündlich oder schriftlich machen. Im 2. Fall, mit einem Papier in der Hand, ist die Beweislange für jeden leichter und übersichtlicher.

In Deinem Fall kann der Vermieter an den Mieter vermieten. Der Mieter an einen Untermieter I) und der wiederum an einen Untermieter II) weitervermieten, wenn Vermieter und Mieter informiert und gefragt werden UND beinverstanden sind.

Also - jeden einbeziehen und erst beschließen (den Vertrag machen), wenn jeder einverstanden ist. Dann ist so ein Vertrag gültig. Es entsteht ja auch niemandem ein Schaden.

Das ist meine Rechtsauffassung zu Deinem Thema.
Herzliche Grüße
Bernhard

Hallo, da alle „übergeordneten“ Vermieter von der Sachlage Kenntnis haben und offensichtlich keine Einwände bestehen, sehe ich keinen Grund, daß Sie einen weiteren Untermieter „ins Boot“ holen. Für diesen Unter-Untermieter sind Sie allerdings der direkte Vermieter und Sie Ihrerseits schulden und haften nach oben für diesen Untermieter. Sie brauchen diesem nicht unbedingt zu sagen, daß Sie selbst in Untervermietung wohnen.- Gruß, Achim

Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich denke, dass die Frage ausreichend geklärt wurde. Ich werde mich auf jeden Fall noch mit meinem Untermieter in Verbindung setzen.
MfG

sofern der eigentliche Vermieter darüber Bescheid weiss und auch seine Genehmigung erteilt hat, jaaaa.

MfG
murmeltier

Hallo zappic,
nein, das ist nicht korrekt. Wer eine Wohnung vermietet muss Eigentümer sein, dessen Bevollmächtigter oder den zur Untervermietung berechtigter Mieter. In jedem Fall muss die „Postition des Vertragspartners“, ob Bevollmächtigter oder Mieter, angegeben werden. Ansonsten ist der Vertrag nicht wirksam.

Keine ahnung.