Person A ist Renterin wegen voller Erwerbsminderung,hat einen Mini Job und bekommt Aufstockende Sozialhilfe.
Sie lebt mit ihrem Sohn in einer 3 Zimmer Wohnung.
Der Sohn zieht nun aus und Person A dürfte die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen auch alleine weiter bewohnen.
Nun hat sich Person A sich dazu entschlossen das Zimmer Unterzuvermieten.Genehmigung vom Eigentümer Vorrausgesetzt.
Müsste Person A nun VORHER beim Sozialamt eine Genehmigung für die Untervermietung einholen?
Wie würde die Jahresendabrechnung zwischen Person A und dem Untermieter aufgeteilt?
Person A hätte 2 Zimmer und Küche für sich,
Der Untermieter hätte ein Zimmer, das Bad würde geteilt.
Wer legt die Höhe der Miete fest?
Könnte Person A die Untermiete nach qm berechnen?
Danke im Vorraus