Person A ist Renterin wegen voller Erwerbsminderung,hat einen Mini Job und bekommt Aufstockende Sozialhilfe.
Sie lebt mit ihrem Sohn in einer 3 Zimmer Wohnung.
Der Sohn zieht nun aus und Person A dürfte die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen auch alleine weiter bewohnen.
Nun hat sich Person A sich dazu entschlossen das Zimmer Unterzuvermieten.Genehmigung vom Eigentümer Vorrausgesetzt.
Müsste Person A nun VORHER beim Sozialamt eine Genehmigung für die Untervermietung einholen?
Wie würde die Jahresendabrechnung zwischen Person A und dem Untermieter aufgeteilt?
Person A hätte 2 Zimmer und Küche für sich,
Der Untermieter hätte ein Zimmer, das Bad würde geteilt.
Wer legt die Höhe der Miete fest?
Könnte Person A die Untermiete nach qm berechnen?
Danke im Vorraus
Hallo,
Person A ist Renterin wegen voller Erwerbsminderung,hat einen
Mini Job und bekommt Aufstockende Sozialhilfe.
Sie lebt mit ihrem Sohn in einer 3 Zimmer Wohnung.
Der Sohn zieht nun aus und Person A dürfte die Wohnung aus
gesundheitlichen Gründen auch alleine weiter bewohnen.
Nun hat sich Person A sich dazu entschlossen das Zimmer
Unterzuvermieten.Genehmigung vom Eigentümer Vorrausgesetzt.
Müsste Person A nun VORHER beim Sozialamt eine Genehmigung für
die Untervermietung einholen?
***Nein, muss aber die Änderung der wirtschaftlichen Situation melden, also Auszug des Sohnes und Untervermietung.
Wie würde die Jahresendabrechnung zwischen Person A und dem
Untermieter aufgeteilt?
*** Wenn keine Verbrauchsablesungsmöglichkeiten gegeben sind, teilt man z.B. Wasser durch Anzahl der Personen, also 50:50, Stromverbrauch evtl. nur 30:70 oder 40:60. Ist Verhandlungssache.
Person A hätte 2 Zimmer und Küche für sich,
Der Untermieter hätte ein Zimmer, das Bad würde geteilt.
Wer legt die Höhe der Miete fest?
***Vermieter.
Könnte Person A die Untermiete nach qm berechnen?
***Könnte, ergibt aber weniger Sinn, i.d.R. wird ein Festbetrag vereinbart, wobei an Gebot/Verbot von Haustieren gedacht werden sollte.
lG
Danke im Vorraus